Wir haben einen Mandanten, der schreibt seine Rechnungen recht spät, zum Beispiel Leistungsdatum = September 2025 Rechnungsdatum = November 2025. Wir arbeiten in der Regel mit dem Leistungsdatum, auf Grund der Erleichterung beim Jahreswechsel. Jetzt haben wir bei den Mandanten den ASR eingerichtet. Im Zusammenhang mit dem Leistungsdatum erscheint mir das aber nicht so sinnvoll, da er bei jeder Ausgangsrechnung nun nachfragt, ob wir diese im September auf Grund des Leistungsdatums buchen wollen. Wodurch wir natürlich jede Buchung wieder bestätigen müssten. Unterjährig grenzen wir die Rechnungen nicht ab, weil wir dann ja immer eine Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln müssten. Hat hierfür evtl. jemand eine Lösung? Müssten wir unterjährig den Haken für das Leistungsdatum einfach rausnehmen und nur zum Jahreswechsel reinnehmen?
... Mehr anzeigen