@Wintersonne schrieb: Hallo, ich habe eine Frage zur Verbuchung von Rückzahlungen aufgrund der MwSt-Senkung. - Vorkasse durch Kunden im Juni 2020 - auf Konto Anzahlungen 3272 - Lieferung erfolgt im Juli 2020 . . Oder gibt es einen anderen Weg. Wir haben ein ähnliches "Problem", da unsere Kunden bei Bestellung immer einen Teil anzahlen. Wenn bei ihnen die AZ´s mit unterschiedlichen Steuersätzen verbucht werden, dann können Sie die AZ mit dem ursprünglichen Tag stornieren. Damit wird auch die USt korrekt gerechnet. Buchungsvorlauf Juli 15.07.2020 Debitor 1160,00 Umsatzerlös 16% 1000,00 Umsatzsteuer 16% 160,00 02.05.2020 # 3272 595,00 Debitor 595,00 Wenn die Buchung auf 3272 mit dem Zahlungsdatum im Vorlauf Juli eingegeben wird, rechnet er automatisch 19% raus. Also kein Problem mit Umsatzsteuer. Differenzen auf dem Oposkonto sind damit ohne Ust belastet und können direkt erstattet werden. Nachlass wäre auch falsch, da es doch keiner ist. Wenn ein Bruttopreis vereinbart wurde, gibt es auch jetzt keine Differenz aufgrund der USt. Wenn die Rechnung an den Kunden einen anderen Steuersatz ausweist (nämlich 19%) obwohl nun 16% gelten würden, müssten Sie bei Unternehmen eigentlich die Rechnung korrigieren und eine Gutschrift erteilen. Gibt es keinen Anspruch auf Rechnungskorrektur ist es ein Mehrerlös der auch zu versteuern ist. Wie es auch genau ist, ich sehe keine Problematik.
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