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Steuerauflösung im falschen Stapel bei Nachbuchungen mit Leistungsdatum

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letzte Antwort am 03.08.2020 14:11:05 von Nida_Niazioglou
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d_raible
Beginner
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Situation: Nachbuchung einer Rechnung für Februar (Rechnungsdatum März) mit Nutzung Funktion Leistungsdatum. Automatische Steuerauflösungsbuchung erfolgt nicht im März sondern im letzten noch offenen Stapel (z.B. erst im Juli). Eine korrigierte Voranmeldung für das 1. Quartal ist damit nicht möglich. Die Vorsteuer würde so erst im III. Quartal berücksichtigt. Woran liegt das? Bisher gab es bei Nachbuchungen nie Probleme. Gleiches Problem aktuell bei meiner Kollegin.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @d_raible,

 

um Ihr Anliegen besser eingrenzen zu können, beantworten Sie uns bitte noch folgende Fragen:

 

  -  Buchen Sie eine Eingangsrechnung oder eine Ausgangsrechnung?
  -  Wie lautet das Stapeldatum von bis?
  -  Welches Belegdatum und Leistungsdatum erfassen Sie?


Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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d_raible
Beginner
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Es war eine Eingangsrechnung vom März (Belegdatum) für Leistungszeitraum Februar.

Umsatzsteuervoranmeldezeitraum ist das Quartal.

Ich buche allerdings monatliche Stapel.

Alle Stapel bis Juni waren schon festgeschrieben.

Habe für die Nachbuchung einen neuen Stapel angelegt 01.02.-29.02.

Die Einbuchung erfolgte korrekt. Aufwand im Februar und Vorsteuer auf Vorsteuer Folgeperiode. Die Vorsteuer hätte im März aufgelöst werden müssen, jedoch die Automatikbuchung der aufzulösenden Vorsteuer wurde in einen Juli-Stapel gebucht. Diese Buchung kann nicht bearbeitet und gelöscht werden. Auch wenn die ursprüngliche Einbuchung storniert wird, wird diese Buchung nicht geändert. (Meine Analyse: Diese Buchung hättte es ja auch nie geben dürfen)

Nach langem überlegen und probieren, stornieren, etc. haben wir nun manuell die Vorsteuer hin und her gebucht.

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @d_raible,


bitte Prüfen Sie, ob Sie die Eingangsrechnung evtl. im Stapel Juli mit Ihren beschriebenen Angaben gebucht haben. 
Denn dann reagiert das Programm richtig, falls es sich um einen Posteingang handelt.


Ratgeber Leistungsdatum Seite 36 zum Posteingang 


Bei weiteren Fragen oder falls Sie im Februar-Stapel gebucht haben, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Rechnungswesen.

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.08.2020 14:11:05 von Nida_Niazioglou
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