Hallo Herr Maass, ein Workaround - jedoch zugeben kein besonders schlanker - wäre, dass Sie insb. bei Eingangsrechnungen die 99 als Steuerschlüssel für aufzuteilende Vorsteuer verwenden. Hat den Vorteil, dass umsatzsteuertechnisch nichts "passiert" und den Nachteil, dass Sie im folgenden die Buchungen anpassen, oder vom Konto aufzuteilende Vorsteuer "wegbuchen" müssen. Insgesamt habe ich Ihr Problem noch nicht vollständig erfasst. Wenn Ihnen der Mandant die Unterlagen für den Monat November in einem Ordner gibt, sind dort doch auch nur die Rechnungen hinter den Backumsätzen geheftet, die im November gezahlt werden, oder? Dann könnte man doch auch entsprechend mit Steuerschlüssel buchen, da die Zahlung eh im gleichen Monat geleistet wird. Wenn diese Vorgehensweise in DUO übernommen wird, sollte das keine Probleme verursachen. Sorry, wenn ich da einen entscheidenden Punkt übersehen habe. VG EDIT: Vorletzter Satz.
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