Guten Morgen, ein solcher Fall sollte in der Regel dem bearbeitenden Mitarbeiter auffallen, da ja bereits Besonderheiten vorhanden seien müssen, damit ein Mitarbeiter der bis zum 31.08.2022 austritt, als letzten Abrechnungsmonat den Monat 9/22 oder später hinterlegt hat. Es wäre vielleicht trotzdem zusätzlich hilfreich, wenn ein Hinweis auf dieses Problem in folgenden Dokument enthalten wäre: Nachberechnung oder Änderung für einen ausgetretenen Mitarbeiter durchführen Das dürfte ja der "Regelfall" sein, bei dem diese Problematik auftreten könnte. Viele Grüße T. Reich
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