Hallo,
wie melde ich jemanden, der in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist, als Altersrentner um?
Ich habe irgendwo gelesen, dass es Besonderheiten gibt, wenn der Renteneintritt am 1. eines Monats liegt.
Stimmt das so? Und wie ist das konkret, wenn der Renteneintritt am 1. des Monats ist? Welcher BGS kommt zur Anwendung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Spring2025 schrieb:
Ich habe irgendwo gelesen, dass es Besonderheiten gibt, wenn der Renteneintritt am 1. eines Monats liegt.
Ich habe noch nie gehört, dass der Renteneintritt nicht am 1. des Monats wäre.
Für LODAS gibt es eine ausführliche Beschreibung, was bei Altersrentnern zu erfassen ist:
Altersrentner / Rentner abrechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center
Wenn dann noch Fragen übrig bleiben, gerne noch einmal melden.
@Uwe_Lutz vielen Dank. Was mir unklar ist, das der AN sich von der Rente befreien lassen kann ist mir tatsächlich komplett neu. Er wird weiterhin als Vollzeitkraft arbeiten.
Man muss dann unterscheiden, ob er eine Teil- oder Vollrente bezieht.
Die Befreiungsregelung wurde vor ein paar Jahren, als die Regelungen für Rentner völlig neu gefasst wurden, eingeführt.
Recht gut beschrieben ist dies auf der Seite der TK:
Meldungen und Weiterbeschäftigung von Rentnern: eMagazin zum Jahreswechsel | Die Techniker
er wird zum 01.08. Altersrentner also indem Fall Vollrentner 🙂
@Uwe_Lutz wenn er sich also von der Rent befreien lassen möchte setzte ich bei RV die Nummer 2, aber das kann nicht ausgewählt werden? nur 1 oder 3 etc
bei der AV gibt es die möglichkeit lt. der TK seite; Diese Personen sind mit der Personengruppe 120 und dem jeweils maßgeblichen Beitragsgruppenschlüssel (KV = 3, RV = 1, ALV = 1 oder 2, PV = 1) zu melden.
1 oder 2 bei der AV? wiso gibts das zur Auswahl?
Achtung, mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Man sollte ganz genau wissen, ob er zu 100 % in Rente geht oder nur zu beispielsweise 99,99 %. In diesem Falle würde er die KV weiterhin voll bedienen und hat dann im längeren Krankheitsfalle auch Anspruch auf Krankengeld, welchen er nicht hätte, würde er den ermäßigten Beitragssatz zur KV abführen.
@Spring2025 schrieb:@Uwe_Lutz wenn er sich also von der Rent befreien lassen möchte setzte ich bei RV die Nummer 2, aber das kann nicht ausgewählt werden? nur 1 oder 3 etc
bei der AV gibt es die möglichkeit lt. der TK seite; Diese Personen sind mit der Personengruppe 120 und dem jeweils maßgeblichen Beitragsgruppenschlüssel (KV = 3, RV = 1, ALV = 1 oder 2, PV = 1) zu melden.
1 oder 2 bei der AV? wiso gibts das zur Auswahl?
Guten Morgen,
weil Rentner ist nicht gleich Rentner.
Es kommt z.B. darauf an, ob die Regelaltersgrenze erreicht wurde: vor Erreichen = 1, Nach Erreichen =2.
Das Beratungsblatt der TK kann eine Entscheidungshilfe bei der Eingruppierung sein (siehe Schlüsseltabelle ab S. 6).
Gruß, vw
Ich denke, es geht darum, dass die Rente grundsätzlich am 1. des Monats beginnt, nachdem der/die AN das entsprechende Alter erreicht hat.
Außer, der Geburtstag fällt auf den 1. Tag des Monats. Dann beginnt die Rente mit diesem Tag.
@anjuwan @vw @Constanze_GM @Uwe_Lutz ich habe soeben die Abstimmung mit der KK durchgeführt. AN ist Vollrentner und 3321 / 119 ist die Anmeldung auszuführen. Aber dennoch frage ich mich, wann ist bei der AV der BGS 1 und wann die 2 anzuwenden. Der RV-Befreiungsantrag wird dann wahrscheinlich gar nicht benötigt aufgrund der Vollrente?
@Spring2025 schrieb:wenn er sich also von der Rent befreien lassen möchte setzte ich bei RV die Nummer 2, aber das kann nicht ausgewählt werden? nur 1 oder 3 etc
Nein, wenn er sich befreien lässt, setzt du die 3. Die geraden Nummern bei der RV sind Überbleibsel aus der Zeit, als noch nach Arbeitern (schafft mit den Händen) und Angestellten (schafft mit dem Kopf) unterschieden wurde. Da war dann 1 = voller Beitrag Arbeiter, 2 = voller Beitrag Angestellter usw. Heute sind deshalb dort nur noch die ungeraden Nummern relevant.
Ich würde mir auf jeden Fall den Rentenbescheid vorlegen lassen, für den Beginn des Rentenbezugs. Und dann musst du leider nochmal bei der DRV anrufen, ob es Vollrente oder Teilrente ist, weil das nicht auf dem Bescheid steht.
@Spring2025 schrieb:Aber dennoch frage ich mich, wann ist bei der AV der BGS 1 und wann die 2 anzuwenden. Der RV-Befreiungsantrag wird dann wahrscheinlich gar nicht benötigt aufgrund der Vollrente?
Bei der AV ist 1 auszuwählen, wenn der AN auch noch Beiträge zu zahlen hat. Bei Rentner trifft dies nur zu, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Er also Frührente bezieht.
Die 2 ist auszuwählen, wenn nur der AG noch seine Beiträge zahlt. Dies gilt, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Wenn ein AN die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist er grundsätzlich RV-frei. Er kann hier auf verzichten (Befreiung von der RV-Freiheit) und eigene Beiträge in die RV einzahlen, die im Folgejahr dann RV-erhöhend wirken. Der Regelaltersrentner sollte also sinnvollerweise schriftlich mitteilen, ob er auf die RV-Freiheit verzichtet oder nicht.
Vielen lieben Dank an alle für die ausführlichen Rückmeldungen. Jetzt kann ich alles bestens nachvollziehen. Perfekt 😉