@einmalnoch schrieb: @martin65 Nein. Die WID hat zwar den Aufbau der UStID, sie ist es nicht. Die WID wird erst zur UStID wenn der Antrag auf eine UStID gestellt wird. Oder mit anderen Worten, die Erteilung der WID beinhaltet nicht den notwendigen Datensatz um eine Abfrage der Daten im innergemeinschaftlichen Leistungsaustausch abzufragen. Die Frage war aber etwas anders gestellt 😉 Es ging lediglich darum, ob der Aufbau jedes mal gleich ist, egal ob man erst eine W-ID hatte oder zuerst eine U-ID. Wenn ich eine U-ID hatte, sieht die W-ID (bis auf die 00001) Ergänzung identisch aus. Hatte ich bisher keine Nummer bekomme dann eine W-ID und beantrage danach eine U-ID, ob hier wieder das gleiche vom Aufbau gilt. Das war bei uns auch kurz Thema in der Kanzlei. Ich war mir ziemlich sicher, und so lese ich es auch auf einschlägigen Seiten, das dem so ist. (beide Nummern immer identisch) Ein Kollege meinte aber auf einem Seminar mitgenommen zu haben, dass bei Beantragung der U-ID (wenn man vorher schon die W-ID bekommen hat) anders aussehen könnte.
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