Hallo liebe Community, ich habe eine Verständnisfrage und hoffe auf Eure tatkräftige Unterstützung, damit das Brett vor meinem Kopf verschwindet. Vielleicht hat jemand diesen Fall bei sich und kann mich aufklären. Bei den nachstehenden Konten handelt es sich um Konten des SKR03. Folgende Situation: Ein Mitarbeiter hat mit schriftlicher Vereinbarung auf einen Teil seines Gehaltes verzichtet. Ich Gegenzug erhält er dafür von seinem Chef Essenschecks. Auf der Lohnabrechnung steht (Zahlen beispielhaft): Gehalt 1.800,00 € Sachkonto 4120 Gehaltsverzicht - 100,00 € (zu Gunsten von Essenschecks) Essenscheck st-/sv-frei 40,00 € Sachkonto 4140 Essenscheck p. LSt 60,00 € Sachkonto 4145 Für mein Verständnis müsste sich ja das Aufwandskonto 4120 um 100,00 € reduzieren. Auf dem Buchungsbeleg stehen aber weiterhin die 1.800,- €. Somit liegt der Verdacht ja nahe, dass im Falle einer Rentenversicherungsprüfung der Prüfer feststellen würde, dass 1.800,- € sv-pflichtig wären. Tatsächlich wurden aber nur 1.700,- € verbeitragt. Außerdem stehen bei mir dann in der Buchhaltung 1.800,- € auf 4120, sowie die 40,00 € auf 4140 und die 60,00 € auf 4145. Also im Grunde genommen meines Erachtens 100,00 € zu viel Aufwand. Hat jemand evtl. eine sehr gute Erklärung dafür. Vielen Dank! Nicole
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