Ich habe mal eine ganz spezielle Frage und hoffe, dass jemand eventuell eine Lösung weiß. Ich habe einen Mandanten der Metall- und Zaunbauleistungen ausführt, aber aufgrund des Umfangs und Art keiner Ausgleichskasse zugeordnet wurde. Der Mandant führt bereits seit Jahren WBU-Beiträge ab und zwar direkt an die Bundesagentur für Arbeit. Dieser Mandant muss für Januar Kurzarbeit anmelden, da er Coronabedingt seine Aufträge nicht ausführen kann. Eine Anzeige auf normales Kurzarbeitergeld wurde abgelehnt, da der Mandant aufgrund seiner WBU-Zahlungen Saison-KUG beantragen muss. Jetzt ist die Gretchen-Frage, wie setze ich dies im Programm (Lohn und Gehalt) um. Bisher wurde der Mandant nicht als Baulohn abgerechnet, die Meldung der WBU erfolgt mittels Formular welches per Hand ausgefüllt, unterschrieben und per Fax an die Bundesagentur für Arbeit gesendet wurde. Im normalen Bereich der Abrechnung konnte ich nichts derartiges finden. Wenn ich "WA" im Kalenderium erfasse, werde ich drauf hingewiesen, dass die Kalenderbuchung bei diesem Mitarbeiter nicht zulässig ist. Grund: Für den Monat 01/2021 konnte keine Tarifgebietshistorie ermittelt werden. Wenn ich den Zusatzpunkt "BAULOHN" in den Stammdaten des Mandanten öffnen würde, muss ich ja angeben, um welche Branche und welches Tarifgebiet es sich handelt. Da hier ja keine Branche zutrifft, stehe ich vor dem nächsten Problem. Hier ein Auszug aus dem § 356 SGB III Abs. 2 (2) Umlagepflichtige Arbeitgeber, auf die die Tarifverträge über die gemeinsamen Einrichtungen oder Ausgleichskassen keine Anwendung finden, führen die Umlagebeträge unmittelbar an die Bundesagentur ab. 2Sie haben der Bundesagentur die Mehraufwendungen für die Einziehung pauschal zu erstatten. Sollte jemand wirklich auch schon mal so einen Fall gehabt haben, wäre ich für jeden Tipp dankbar. LG Nicole
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