Liebe Community,
bei einem neuen Mitarbeiter wurde im Juli 2020 ein zu niedriger Wert im Feld "Aufgelaufenes Urlaubsentgelt" in den Vortragswerten Gerüstbau erfasst. D. h. es muss noch ein Differenzbetrag von 486,32 Euro erfasst werden, da ihm das Urlaubsentgelt aus 2020 noch bezahlt werden muss.
Kann ich diesen Differenzbetrag oder den korrekten Wert unter Personaldaten/Vortragswerte Baunebengewerbe/Gültigkeitsjahr 2020/ Registerkarte "Urlaub" erfassen in dem ich mich auf den Bearbeitungsmonat 07/2020 stelle und eine Nachberechnung 07/2020 mit BS 96 Wert 1 anstoße?
Da ein Resturlaubstag aus dem Jahr 2020 automatisch ins Jahr 2021 vorgetragen wurde, könnte ich vielleicht auch unter Personaldaten/Vortragswerte Baunebengewerbe/Gültigkeitsjahr 2021/Registerkarte "Urlaub Vorjahr" das korrekte Urlaubsentgelt und 1 Urlaubstag in 01/2021 erfassen und mit BS 96 Wert 1 eine Nachberechnung auf Monat Januar 2021 anstoßen? Somit greife ich nicht mehr in das Jahr 2020 ein.
Ich muss die Korrektur mit dem Lohn für Monat November 2021 vornehmen - vor dem Saison-Kug - und würde mich sehr über Hinweise freuen.
Sonnige Grüße
Nora
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Nora,
erfassen Sie bitte den tatsächlichen Wert in den Vortragswerten und keinen Differenzbetrag. Die Eingabe in den Vortragswerten überschreibt den vorherigen Inhalt.
Wenn das Vorjahr neu berechnet werden soll, dann geben Sie die korrekten Werte unter Personaldaten | Baulohn | Vortragswerte Bauhauptgewerbe im Register Urlaub für das Gültigkeitsjahr 2020 ein. Stoßen Sie anschließend für den kleinsten Monat in 2020 eine Nachberechnung mit Wert 1 und dem BS 96 an.
Ist eine Korrektur ab Januar 2021 ausreichend, so erfassen Sie unter Personaldaten | Baulohn | Vortragswerte Bauhauptgewerbe im Register Urlaub Vorjahr für das Gültigkeitsjahr 2021 die Urlaubstage und das Urlaubsentgelt, die laut Soka am 01.01.2021 noch offen waren. Eine Eingabe im Register Urlaub Vorjahr löst eine automatische Nachberechnung auf den Januar 2021 aus.
Herzlichen Dank, liebe Frau Frohmeyer, für Ihre Antwort.
Ich habe den tatsächlichen Wert in den Vortragswerten erfasst für das Jahr 2020 und für alle Vormonate mit dem Wert 1 und BS 96 eine Nachberechnung angestoßen, da sich die Urlaubsentgelte und Bruttolohnsummen jeden Monat weiter entwickeln.
Mein Fazit - die Abstimmung der Arbeitnehmerkontoauszüge der SOKA Gerüstbau mit den Lohnabrechnungen regelmäßig vornehmen, verpflichtend im Dezember.