Hallo @lohnexperte , ich vermute, dass die Aufteilung steuerfrei und pauschal versteuert, dem geschuldet ist, dass der Sachbezugswert für Mahlzeitengestellung pauschal versteuert werden kann. Der steuerfreie Anteil ist vermutlich der Wert der auf dem Restaurantscheck abzüglich dem Sachbezugswert ausgewiesen wird. Das erleichtert in der Darstellung gegenüber dem Mitarbeiter die Wertgleichheit zwischen Gehaltsverzicht und Mahlzeitengestellung. Aus meiner Sicht müsste der steuerfreie Teil nicht ausgewiesen werden, da dieser keinen Lohn darstellt, da die Mahlzeit einen Besteuerungswert in Höhe der festgelegten Sachbezugswerte für Mahlzeiten hat. Viele Grüße Thomas Reich
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