Hallo an Alle, in den Schulungsunterlagen vom Jahreswechselseminar steht auf Seite 83: Angestellte und Auszubildende (Bauhauptgewerbe): 24.12. und 31.12.: arbeitsfrei mit Lohnanspruch Bedeutet das, dass ich im Lohnprogramm an beiden Tagen Urlaub eintrage, oder bleiben die Zeilen im Kalender frei (ohne Ausfallschlüssel)? Lieben Dank Manja
... Mehr anzeigen