Moin @hapet , sorry, ich lese leider erst jetzt deine Antwort. Ich hatte das Urteil in einem Datev-Newsletter auch gelesen und mir die Begründung auch angeschaut. Für diese Antwort habe ich hier https://blog.jakobs.systems/blog/20250805-risiko-rechnung-emails/ noch mal nachgeschaut. Denn ich habe nur in Erinnerung gehabt, dass der Absender einen Fehler gemacht hat. Der springende Punkt ist, die Transportverschlüsselung muss von Mailserver zu Mailserver zu Empfänger durchgehend sein. Und die Betreiber der Mailserver müssen gewährleisten, dass ihre Systeme nicht kompromittiert sind (was einen MiM-Angriff erlauben könnte). Sprich, man sollte schon die ganze "Lieferkette" der Email sich anschauen bevor man der (durchgehenden) Transportverschlüsselung traut. Was schade ist, offenbar hat das OLG auch der Manipulation auf den MiM-Angriff geschlossen und nicht die Meta-Daten der betreffenden Email auswerten lassen. Auch die Anwälte sind anscheinend nicht auf die Idee gekommen. Ob dies das Urteil geändert hätte? Keine Ahnung, Aber es wäre eine Chance gewesen, herauszufinden an welcher Stelle die Verschlüsselungskette unterbrochen war oder welcher Mailserver-Hoster kompromittiert war. Sprich: Wer geschlammt hat. Das kann tatsächlich jeder der Beteiligten sein. Was ich allerdings auch meine: Der Rechnungsempfänger hat eine Rechnungsprüfung durchzuführen. Und dass dort nicht die falsche IBAN aufgefallen ist ... das sollte auch nicht passieren! Da ist Nachschulungsbedarf offensichtlich. HTH für ein ein bisschen mehr Verständnis. Übrigens E2E-verschlüsselte Mails können auch von vorgeschalteten Email-Prüfungsdienstleister geblockt werden, wenn die Verschlüsselung dem Dienstleister nicht bekannt ist. Kommt gut ins neue Jahr, das hoffentlich euch keine Sicherheitsvorfälle bringt! QJ
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