Hallo @paulma33, wie @Angelika_Roßmeisl schon erwähnte, kommen Sie bei einer tiefer gehenden Auswertung leider nicht um den Erwerb der "Kosten- und Leistungsrechnung" herum. Die Standardauswertungen in KARE geben eine fein ziselierte Kostenauswertung einfach nicht her. Gehen Sie in den DATEV-Shop und prüfen Sie, ob Ihnen der Betrag für die Kosten- und Leistungsrechnung es wert sind. Die Abwägung muss jede:r Betroffene für sich machen. Sofern Sie bis zu 4 Objekte zu buchen haben, könnten Sie sich natürlich mit jeweils unterschiedlichen Konten (Objekt 1 = #4901, Objekt 3 = #4903 usw.) und einer individuellen BWA, welche nur die entsprechenden Konten abfragt, behelfen, aber dies zieht einen erhöhten Aufwand bei der Prüfung/Pflege dieser Auswertungen nach sich. An manchen Stellen wird es bei den möglichen individuell zuvergebenden Konten bei der Standardsachkontenlänge 4 sehr schnell eng. Wenn Sie natürlich auf 5 oder 6 Stellen bei der Sachkontenlänge umstellen, könnten Sie das umgehen. Aber wie bereits geschrieben, Sie müssen mit zusätzlichem Pflegeaufwand bei Ihren individuellen Lösungen rechnen.
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