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Nur beschriftete Konten sollen bebucht werden

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letzte Antwort am 09.11.2023 09:20:07 von Usus
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paulma33
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
195 Mal angesehen

Hallo,

 

ich möchte für Benutzer einstellen, dass nur beschriftete Konten bebucht werden können und das Ändern/beschriften von Konten gesperrt ist. Gewünscht ist die Vermeidung, dass beliebig neue Konten geöffnet und bebucht werden und der Überblick verloren geht.

 

Vielen Dank

Paul

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
129 Mal angesehen

Hallo @paulma33 ,

 

eine Sperre von Konten für einzelne Benutzer ist in der Buchführung nicht möglich.

 

Ein entsprechender Wunsch ist uns bekannt, kann aber leider nicht umgesetzt werden.

Unabhängig davon, dass es ein hoher Entwicklungsaufwand wäre, hat dies auch einen technischen und einen fachlichen Hintergrund.

 

Technischer Hintergrund:

 

Für eine Sperre von Konten müssten umfangreiche Prüfroutinen eingebaut werden, welche die Laufzeit des Programms stark negativ beeinflussen würden.

 

Beispiel: Belege buchen.

 

Bei jeder Eingabe von Konto und Gegenkonto muss geprüft werden, ob das Konto gebucht werden darf. Wer sich noch an die Anfangszeit von DATEV pro erinnert, kennt vielleicht noch den Effekt, dass damals Benutzer schneller tippen konnten als die Eingaben am Bildschirm angezeigt wurden. So ein Verhalten könnte erneut eintreten.

 

Fachlicher Hintergrund:

 

Es ist unklar wie bei einigen Auswertungen verfahren werden soll.

 

Beispiel: BWA

 

Nehmen wir an es wird ein Konto gesperrt, das in eine bestimmte BWA-Zeile einfließt. Soll das Konto bei dem Benutzer mit in die BWA-Zeile einfließen oder nicht.

Wenn ja, dann könnten damit Rückschlüsse auf den Wert des Kontos gezogen werden und somit wäre die Sperre indirekt umgangen.

Wenn nein, dann würde die Auswertung falsche Werte ausgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
75 Mal angesehen

Ich sehe eine solche Sperre problematisch.

Ein Buchhalter sollte eigenverantwortlich handeln können, auch was die Nutzung von Konten angeht. Und der Abschlussbearbeiter sollte genug Selbstbewusstsein haben, auch mit ausschweifender Kontenbelegung fertig zu werden.

Aus meiner Erfahrung mit diversen Kontenrahmen aus verschiedenen Buchhaltungssystemen (mit Kontenlängen zwischen 4 und 10 Ziffern), welche später über individuelle Kontenbrücken zusammengeführt werden müssen um einen annehmbaren Abschluss zu erstellen, kann ich nur sagen: Augen zu und durch

 

Ansonsten sollten klärende Gespräche geführt werden, die zu einem einheitlichen Konsens über die Kontenbelegung führen.

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letzte Antwort am 09.11.2023 09:20:07 von Usus
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