Lieber Herr Porsch, aus aktuellem Anlass Umstellung von Freizeichnung online auf MyDATEV Kanzlei möchte ich bitte nochmals eine Antwort auf meine Frage haben: Wie zeichnet man beim Einsatz von Freizeichnung online die Einkommensteuererklärung von getrennt zu veranlagenden Ehegatten frei ? Wenn dies über Freizeichnung nicht geht, welchen Vorschlag hat DATEV ? Sie hatten zwar bereit kurz erwähnt, dass dies nicht geht, aber es muss doch für diese Fälle eine Alternative von der DATEV geben. "Geht nicht, gibts nicht !" Die Kanzleien benötigen hier doch händeringend eine alternative digitale Lösung. Ich hoffe, die Lösung besteht nicht darin, alles auszudrucken, per Post zur Unterschrift zuzusenden oder gar die Mandanten zur Unterschrift in die Kanzlei nötigen ! Auch unter dem Umstand, dass die Einzelveranlagung bereits bei geringen steuerlichen Vorteilen anzuwenden ist und dieser "auf der Straße" oder dem papierreichen Verwaltungsweg egalisiert wird. Bei der Abkündigung von LODAS Vorerfassung und zum Zwangswechsel auf DATEV Personal, wurde ein funktionales durch ein dysfunktionales bzw. unvollständiges Produkt ersetzt. Bei Freizeichnung online wird ein unvollständiges durch eine unvollständiges Produkt ersetzt; in dem Fall also halb so wild. Quo vadis, DATEV ? Die unvollständige Freizeichnungsfunktion stellt Kanzleien vor große Probleme und Imageschäden.
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