In meiner Kanzlei werden die Vollmachten in der VDB mit zeitlicher Befristung in angelegt, laut HilfeCenter ist in solcher Situation keine elektronische Bekanntgabe möglich. Hat jemand Erfahrung damit, ist das tatsächlich so wie beschrieben wurde? Vielleicht habt Ihr eine Lösung dafür gefunden? Der elektronische Bescheid kann jederzeit, auch bei bereits übermittelten Vollmachten beantragt werden. Davon ausgenommen sind Vollmachten mit folgenden Angaben im amtlichen Vollmachtsformular. In den Fällen erfolgt die Bescheidbekanntgabe weiterhin auf Papier: Zeitlicher Ausschluss (Zeile 23/24) https://help-center.apps.datev.de/documents/1026788 Vielen Dank im Voraus!
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