Hallo liebe Community, ergänzend zu @Uwe_Lutz: Ich hatte am 22.05.2026 eine Anfrage an das BMF gestellt und zugesagt, die Antwort zu veröffentlichen. Am 27.07.2026 erhielt ich folgende Antwort: Sehr geehrte ...., haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Ihr Interesse an der Aktivrente. Die Bundesregierung hat sich auf eine ganze Reihe von Maßnahmen verständigt, mit denen die gesetzliche Rente als verlässliche Absicherung im Alter gestärkt wird. Ein Baustein ist die so genannte Aktivrente. Mit der Aktivrente sollen durch zusätzliche Steuerfreibeträge finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter gesetzt werden. Die FAQ wurden zu diesem Thema aktualisiert. Sie finden Sie unter der Rubrik Service auf unserer Webseite platziert. Hier der Direktlink: https://uk01.l.antigena.com/l/jMLj3wFKWsqaS8ngp4yOpv25Gcv6~U1CwOFveGUBjQAXza5iC0aIoGl6Zk91poIuxvM1Zfr8EQZsejrPKxQc_k5lH~ZI35TRyU2xwrYaxmag6s1B5m8aNupNGgLjOWJnDQmu8_QmuCnO5QmrfAevnj75OevHLn1UnBFrWmDe9AOVdW2wZfNlLFOcpD4MBiSonGS7-SOex1F_vpYu9AxllY7CJYzPBg0W Konkret steht dort nun unter Abschnitt II. Frage 9. Was gilt bei einer Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (Midijobs - ehemals Gleitzone)? Arbeitnehmer im sogenannten Übergangsbereich (z.B. in 2026 monatliche Arbeitsentgelte von 603,01 € - 2.000 €) können von der Aktivrente profitieren. Die Steuerfreiheit der Aktivrente ist grundsätzlich auf das volle Arbeitsentgelt anzuwenden und nicht auf das für Zwecke der Rentenversicherung reduzierte beitragspflichtige Entgelt zu begrenzen. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergehholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Viele Grüße und einen schönen Tag.
... Mehr anzeigen