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Erstattung U1

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letzte Antwort am 10.06.2026 10:32:46 von Claudia-
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Karl74
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe rückwirkend von 01-04/2026 die U1 nachberechnet. Und auch Erstattungen beantragt bei der KK.

 

Die Beiträge haben wir mit der Abrechnung 05/2026 bezahlt. Jedoch die Erstattung von der Krankenkasse ist noch nicht eingegangen. Das passiert doch automatisch oder?

Hayen
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Nicht unbedingt. Wenn die Zahlung der Beiträge mit einem SEPA_Lastschriftmandat als Abbuchung erfolgt ist, 

dann erfolgt die Erstattung der AAG Beträge meistens automatisch. 

 

Wenn die SV-Beiträge manuell überwiesen wurden, dann muss man der Krankenkasse Bescheid geben. 

... AAG Antrag vom .. bitte auf BV DE12 3456  ... überweisen. 

 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Unter Mandantendaten > Sozialversicherung > Allgemeine Daten > Umlage/Erstattung ist unter Erstattungsart anzugeben, ob über Überweisung oder über Gutschrift.

 

Bei Gutschrift bleibt das Entgelt bei der KK und wird mit den nächsten Beiträgen verrechnet, so dass bei Lastschrift nur der reduzierte Beitrag eingezogen wird. Wenn allerdings selbst überwiesen wird, muss der AG den reduzierten Beitrag selbst ausrechnen. Die würden nur erstatten, wenn dies vom AG angefordert wird.

 

Bei Überweisung durch die KK ist unter Mandantendaten > Bankverbindungen > Allgemeine Daten eine Bankverbindung zu erfassen und unter Zuordnungen diese für AAG freizuschalten. Dann wird die Bankverbindung auch auf dem Erstattungsantrag aufgedruckt und die KK erstattet innerhalb wenigen Tage nach der Bearbeitung.

 

Unter Personaldaten > Fehlzeiten > Übersicht Rückmeldungen kann unter Erstattung AAG geschaut werden, ob und wann die KK den Antrag bearbeitet hat und ob ggf. Ablehnungsgründe vorliegen.

 

Wenn der Zeitraum nicht angezeigt wird, hat die KK diesen bisher nicht bearbeitet. Hier sollte ggf. noch abgewartet werden. Wenn aber dies bereits 1 oder 2 Monate her ist, sollte die KK kontaktiert werden, da ggf. der Erstattungsantrag nicht korrekt übermittelt wurde.

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Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
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Wenn ihr jetzt erstmalig bei der KK die U1 abführt, dann kann es sein das die KK nochmal ein Arbeitgeberkonto anfordert wo man den gewünschten Erstattungssatz bestätigen muss. Erst dann weiß die Krankenkassen für welche Höhe ihr euch entschieden habt.

Passiert in der Regel elektronisch nach der ersten Abrechnung, unterjährig kann es auch vorkommen das die KK den Mandanten anschreibt und schriftlich die Daten anfordert.

 

 

 

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letzte Antwort am 10.06.2026 10:32:46 von Claudia-
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