@vogtsburger schrieb: ... wobei der Hinweis auf ELSTER gar nicht schlecht war ... vielleicht kann sich die Finanzverwaltung ja dazu durchringen, die vorhandenen Daten zu den Immobilienobjekten innerhalb der ELSTER-Plattform zur Verfügung zu stellen, bzw. gleich in die entsprechenden Erfassungsformulare zwecks Kontrolle und Ergänzung zu importieren, etwa so wie man es auch mit bereits übermittelten Steuererklärungen (UStVA etc.) machen kann @FlorianChrist_fino schrieb: Hab ich versucht, wird leider nicht passieren. Ich kann die Gründe nachvollziehen, u.a. dass Privatkunden die Daten einfach ohne Kontrolle übernehmen könnten und so Haftungsprobleme entstehen. ... nur zur 'Sicherheit' und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Hier können ja nur Haftungsprobleme auf Seiten der Finanzverwaltung gemeint sein, weil die Finanzverwaltung in ELSTER ja genau diejenigen Daten direkt an die authentifizierten Grundbesitzer übermitteln würde, die bisher Grundlage für die Grundsteuerbescheide waren. ... und letztlich müssen die Steuerpflichtigen sowieso immer selbst für ihre Erklärungen haften. Die StBs, "GrundsteuerDigital", "TAXY.IO" etc. wären ja an diesem direkten Datenaustausch gar nicht beteiligt und hätten also hier kein Haftungsrisiko. In vielen Fällen bräuchten die Grundbesitzer sowieso noch fachliche Hilfe, aber zumindest hätten sie eine Datenbasis, auf der sie starten und aufbauen könnten ... und falls die betreffenden Daten nicht direkt und ohne Kontrolle zu 'postwendenen' neuen Erklärungen dienen sollen, könnte man die Daten den Steuerpflichtigen ja analog und wie üblich auf Recycling-Papier zustellen, um die bequeme Datenübernahme zu boykottieren. ... die Weigerung der Finanzverwaltung, die vorhandenen, bisherigen Deklarations-Daten zur Verfügung zu stellen, kann also aus meiner Sicht nur bedeuten, dass man von Seiten der Finanzverwaltung Angst vor falschen eigenen Daten und falschen bisherigen Bescheiden hat und dass das bei dieser Gelegenheit massenhaft auffallen würde. ... man will wohl lieber 'durch die Hintertür' die vielen Fehler korrigieren und Gras darüber wachsen lassen ... sehr ärgerlich und sehr teuer für die Grundbesitzer, dass die Finanzverwaltung hier 'mauert' ... die Zuordnung des Einheitswert-Aktenzeichens zu einem oder mehreren Flurstücken wäre schon mal eine Erleichterung, aber es wäre nur 'ein Tropfen auf dem heißen Stein' Die Flurstücknummern und Flurstückgrößen gehören zu den Daten, die man am einfachsten und am schnellsten herausfinden kann, auch ohne weitere 'Sachverständige' einschalten zu müssen.
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