Hallo Herr Beard, vielen Dank für Ihre Informationen. @Christopher_Beard schrieb: Die Ursache für diese Architektur liegt darin, dass wir bei der Bereitstellung der Basisdaten Online kein eindeutiges und immer verfügbares Kennzeichen in den Zentralen Stammdaten haben, welches Aufschluss darüber gibt welcher Mandant welchem Mitglied zugeordnet ist. In meinem Fall habe ich mit dem Unternehmen, der Niederlassung, dem Partner und dem Nummernkreis 4 Attribute, die eine Zuordnung zu den Mitgliedschaften zulassen würden. Jetzt habe ich keine Angaben zu den Markanteilen vom Modul "Unternehmensstruktur", ab gar zu selten kann es nicht verwendet werden. Damit zumindest eine Option für eine "Überleitungstabelle" zu haben, wäre nach meiner Überzeugung auch für Andere hilfreich. Bei allem Verständnis für den Gedanken, ein 1:1-Abbild zu schaffen, "meine" EO-Datenbank funktioniert wie eine Mehrfachturnhalle: alle sind ein einem Gebäude, aber was auf welchen Feld gespielt wird, ist nicht für alle sichtbar, weil die Vorhänge unten sind. Die Vorhänge sind die BRV - in meinem Fall >150 Rechtegruppen, davon ~90 Gruppen für die Freigaben der Ordnungsbegriffe. Wenn ich die Variante "Freigabe der Medien aus anderen Mitgliedschaften" praktiziere, dann muss ich die Rechtefreigaben für die vorhandenen Anwender: innen nachbauen und bei jedem "Onboarding" neuer Anwender: innen einen weiteren Antrag stellen. Für externe Medien (zukünftig Personen) können keine Gruppen für die massenhafte Zuordnung der Rechte genutzt werden und das Kopieren der Rechte bei Externen würde ich nicht euphorisch bejahen. Mal vom Ausrollen der Rechtestruktur der vorhandenen Anwender: innen abgesehen: jede neue Beraternummer aus DUo oder mySteuern muss ja explizit neu freigegeben werden - in BRV durch Gruppen kein Problem, in RVo??? Selbst wenn ich die Rechte bei Externen kopieren könnte: bei jeder neuen Berater-/Mandantennummer x-mal die ergänzten Rechte auf alle Medien/Personen der Original-Mitgliedschaft kopieren? Wer versteht die Kleinteiligkeit bzw. das System und kann mich vertreten/ersetzen? Wie tragfähig ist diese Lösung für zukünftige Produkte der DATEV Cloud? Wenn ich die Variante "Zusammenführung der Mitgliedschaften" wähle und dabei nur die Daten der anderen Mitgliedschaften als neue Niederlassung der primären Mitgliedschaft untergeschoben werden, muss ich die Rechtestruktur der BRV in der RVo nachbauen und neue Medien für die Externen bestellen, die dann als quasi-Interne laufen. Okay, ich kann dann die Rechte über Gruppen organisieren, aber: Wie bekomme ich Berufsträgerkarten, wenn der Berufsträger bei der Kammer nicht bei der primären Mitgliedschaft bekannt ist und keine Bestätigung erfolgt? Welche/wie viele Anträge muss ich stellen, damit VaSt für die anderen Mitgliedschaften funktioniert, wenn sich die Anwender:innen im Tagesgeschäft mit Medien der neuen Mitgliedschaft anmelden? Oder sollen alle vorhanden Mandanten neu registriert werden? Oder sollen die Original-Medien erhalten bleiben, um sich für die VaSt-Abfrage erfolgreich zu authentifizieren? Die Variante "Trennung der EO-Datenbank" beschreiben Sie selbst als "...gangbaren Weg..., der natürlich mit deutlich mehr Aufwand verbunden ist..." @Christopher_Beard schrieb: In Bezug auf Ihre Frage bedeutet das, dass Sie Ihre Eigenorganisations-Datenbank im Falle mehrerer Mitglieder auch heute schon bereitstellen können ohne eine Trennung vornehmen zu müssen. Dabei stellt DATEV sicher, dass die heute gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ja, war mir klar - vordergründig sofort umsetzbar. Allerdings kann ich nicht erkennen, dass nachrangige Prozesse vollumfänglich funktionieren oder mit vertretbarem Aufwand funktionstüchtig erhalten werden können. Ihre frühere Antwort auf den Kollegen nährte meine Hoffnung, dass DATEV an Lösungen für komplexere Strukturen baut...
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