Guten Morgen liebe Community,
gibt es gesicherte Quellen (Gesetze), welche vorschreiben, dass z.B.: ab 2026 Buchhaltungen durch Beschäftigte entfallen und dies voll digital + automatisiert funktioniert?
Was macht Ihr mit den (ungelernten) Beschäftigten, welche nur Buchhaltungen machen können und sich steuerlich nicht auskennen, werden diese dringend geschult oder ggf. gekündigt?
Welche verschiedene Möglichkeiten gibt es bei dem ganzen Thema, wozu alle EÜR nach §§ 140, 141 AO nicht bücher führen müssen und hier die Buchhaltungen sowie so nur wirtschaftliche Interessen haben. Quereinsteiger im Steuerrecht mit Bilanzsteuerrecht ist fast unmöglich, wenn kein erhebliches Interesse an Eigeninitiative besteht.
Freue mich auf spannende Beiträge , Ideen, Anregungen und wünsche allen erstmal eine schöne und friedliche Adventszeit!
LG
xyzmic
Beitrag zum Betrieblichen Rechnungswesen verschoben und Kategorie angepasst durch @Antje_Naumann
Also wir schmeißen hier alle raus und haben auch letzte Woche schon angefangen. Warum bis 2026 warten?
@xyzmic schrieb:gibt es gesicherte Quellen (Gesetze), welche vorschreiben, dass z.B.: ab 2026 Buchhaltungen durch Beschäftigte entfallen und dies voll digital + automatisiert funktioniert?
Wir haben den 1. Dezember, nicht den 1. April!
Nur noch DUO, durch KI werden aus Belegen dann Buchungen erzeugt.
Jahresabschluss erstellt dann ausschließlich nur noch die KI.
Bürogebäude ist überflüssig, wir arbeiten im Keller, die oberen Etagen werden an Discounter vermietet.
Geht alles, wie war die Frage nochmal, @xyzmic ?
Also wir haben hier alle zu Scan-Fachkräften umgeschult.
Irgendjemand muss ja auch die Barbelege und ausgedruckten und ausgefüllten Bewirtungsbelege wieder einscannen.
Damit allen einen guten Start in den letzten Monat mit Buchhaltung.
Beste Grüße
AKW
@xyzmic schrieb:Guten Morgen liebe Community,
gibt es gesicherte Quellen (Gesetze), welche vorschreiben, dass z.B.: ab 2026 Buchhaltungen durch Beschäftigte entfallen und dies voll digital + automatisiert funktioniert?
Was macht Ihr mit den (ungelernten) Beschäftigten, welche nur Buchhaltungen machen können und sich steuerlich nicht auskennen, werden diese dringend geschult oder ggf. gekündigt?
Welche verschiedene Möglichkeiten gibt es bei dem ganzen Thema, wozu alle EÜR nach §§ 140, 141 AO nicht bücher führen müssen und hier die Buchhaltungen sowie so nur wirtschaftliche Interessen haben. Quereinsteiger im Steuerrecht mit Bilanzsteuerrecht ist fast unmöglich, wenn kein erhebliches Interesse an Eigeninitiative besteht.
Freue mich auf spannende Beiträge , Ideen, Anregungen und wünsche allen erstmal eine schöne und friedliche Adventszeit!
LG
xyzmic
Jetzt Mal eine ernsthafte Frage: Woher kommen diese Annahmen?
Wir haben jetzt zwei KI (Kolleginnen mit Interessen) und einen AI (ambitionierten Idio ten) angestellt.
Eins zwei Updates pro Monat. Ansonsten kosten die fast nix.
Gruß aus der Karibik
Martin Heim
Antwort der KI selber:
Nein.
Es existiert kein Gesetz, weder im HGB, noch in der AO, noch im E-Rechnungs-/ViDA-Kontext, das vorschreibt, dass ab 2026 Buchhaltungen durch Mitarbeitende entfallen oder zwingend vollautomatisiert erfolgen müssen.
Was es gibt, sind gesetzliche Modernisierungspflichten, die Digitalisierung beschleunigen:
Aber:
Kein Gesetz verlangt, dass Personal in der Buchführung ersetzt wird oder dass Buchhaltungen automatisch ohne Menschen funktionieren.
Das bleibt weiterhin Verantwortung des Steuerpflichtigen bzw. des steuerlichen Beraters (Stichwort: GoBD, § 146 AO – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung).
Hier gibt es keine juristische Vorgabe, sondern eine betriebswirtschaftliche und organisatorische Frage.
Realität in der Branche:
Der Tätigkeitsbereich verschiebt sich bereits seit Jahren – weg von manuellem Buchen, hin zu:
Kein Mensch wird ersetzt – aber Tätigkeiten verändern sich.
Was tun Kanzleien üblicherweise?
Fragehintergrund: Kleine Unternehmen ohne Buchführungspflicht, die „nur wirtschaftliche Interessen“ haben und wenig Bilanzsteuerrecht.
Auch ohne Bilanzpflicht gilt:
Digitalisierungspflichten (E-Rechnung, Meldesysteme) gelten auch für EÜR-Unternehmen.
Die Aussage im Screenshot ist realistisch:
Ohne Eigeninitiative wird es für Quereinsteiger schwer.
Grund: Bilanzsteuerrecht, GoBD, USt, E-Rechnung – all das braucht strukturiertes Lernen.
Aber möglich ist es:
Kurzfazit
Ich hätte zumindest eine Quelle:
Man merkt direkt, dass es wieder an jeder Ecke Glühwein gibt ... 🙂