Das wäre aber auf alle Fälle eine wichtige Änderung, zumindest mit der Jahreswechselversion! Auch aufgrund der Änderung im SV-recht was die Verbeitragung von steuerfrei, bzw. pauschal versteuertem Arbeitslohn anbelangt, muss die DATEV hier unbedingt eine Möglichkeit schaffen, auswählen zu können, wann die LSt-Bescheinigungen an die Finanzverwaltung übermittelt werden! Oder aber, das ist vielleicht der einfachere Weg, die Bescheinigung zwar zusammen mit der Dezemberabrechnung für die MA erstellen, diese jedoch erst am 28./29.02. des Folgejahres übermitteln.
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