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Lohnnachweis 422/145

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letzte Antwort am 09.02.2017 09:29:24 von brö
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fraulohn
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Nachricht 1 von 5
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Die Rückmeldung des Entgeltes 2016 ergab eine Differenz um einen Monatsverdienst. Der AN war zum 01.06. in den Betrieb eingetreten. Lt. Nachweis 145 ist das Entgelt korrekt angegeben , Nachweis 422 fehlt ein Monatslohn! Wie kann das?

e_baeumle
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
101 Mal angesehen

Ihre Frage ist etwas unspezifisch. Das Problem könnte an einer fehlerhaften Auswertung 422 liegen. Es wäre aber auch möglich, dass bei der Schlüsselung der Lohnart, die Unfallversicherungspflicht nicht oder erst später hinterlegt  wurde. Ich würde wahrscheinlich im Juni beginnen und erst einmal alle Stammdaten prüfen. Ist es das nicht, würde ich mit dem neuen Abruf der Stammdaten BG weitermachen. Ich hoffe Sie finden den Fehler schnell

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

konnte der Sachverhalt inzwischen geklärt werden?

Wenn nein, stoßen Sie bitte für die betroffene Personalnummer eine Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auf 06/2016 an. Entweder mit einer Wiederabrechnung komplett für Januar 2017 oder der Erstabrechnung Februar 2017.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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m_vogt
Beginner
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Nachricht 4 von 5
101 Mal angesehen

Hallo Frau Schauer, hallo Comunity,

ich hab jetzt das Problem, dass bei einer Wiederabrechnung 1/2017 die Werte in der Auswertung 145 (Aufstellung bis 1/2017) im Gegensatz zur Auswertung 146 (Aufstellung bis 1/2017) doppelt ausgewiesen werden also tatsächliches Arbeitsentgelt und auch die Stunden werden genau mit 2 multipliziert und nur in der Auswertung 146 korrekt ausgewiesen. Wie kann dies sein? Liegt das eventuell an der Beitragsschätzung für 2/2017 die für den Mandanten vorgenommen wird?

Weiterhin erhalte ich für diesen Mandanten, wie bei anderen auch, den Hinweis, dass von der DGUV noch keine Stammdaten (vermutlich für 2017, geht aber aus dem Fehlertext nicht hervor) zurückgemeldet wurden, obwohl diese laut Übernahmeprotokoll zurückgemeldet wurden. Das die Übermittlung für 2017 gemeint ist, kann ich nur aus der Mitgliedsnummer schließen, da diese sich ab 2017 geändert hat und daher eigentlich ein Sondertatbestand zu melden ist (UV05). Was kann ich machen, damit die Meldungen vorgenommen werden? Nochmals die bereits durchgeführte Stammdatenabfrage wiederholen und auf eine erneute Rückmeldung warten und danach nochmals eine Wiederholungsabrechnung vornehmen?  

Mit freundlichen Grüßen

M. Vogt 

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brö
Einsteiger
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Wenn Sie eine neue Mitgliedsnummer ab 2017 haben, haben Sie in bei der alten Mitgliedsnummer vermutlich unter Mandantendaten/Sozialversicherung/Unfallversicherung/Mitgliedschaft bei der Registerkarte Gefahrtarifstelle das "X" bei Hauptgefahrtarif nicht entfernt.

War hier schon mal Thema: Unfallversicherung 01/2017 BGN - doppelte Werte

Vielleicht hilft das ja schon etwas?

Mit freundlichen Grüßen

T. Brömer

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letzte Antwort am 09.02.2017 09:29:24 von brö
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