Die Problematik der E-Rechnungen und die Notwendigkeit der Digitalisierung der Buchführung haben wir im Mandantenkreis angesprochen. Ein Vorsteuerabzug ist künftig ja nur noch bei Vorliegen einer E-Rechnung möglich. Wir gehen davon aus, dass wir als Steuerberater berufsrechtlich dazu verpflichtet sind, das Vorhandensein einer E-Rechnung zu prüfen. Wie gehen andere Kanzleien mit dem Problem um, dass gerade ältere Mandanten oder Mandanten mit Migrationshintergrund sich einer Digitalisierung verweigern? An dieser Stelle suchen wir nach Möglichkeiten für Mandaten, die nie DUO selbst einsetzen würden. Wir würden z.B. gerne einigen langjährigen Mandanten anbieten, die Buchführung weiterhin in Papierform aufrechtzuerhalten. Diese müssten uns dann zusätzlich (z.B. auf einem USB-Stick) die E-Rechnungen zusätzlich zu den vom Mandanten ausgedruckten PDF-Zugferd Belegen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wäre es uns möglich, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vollumfänglich zu prüfen. Der Mandant ist dann natürlich verpflichtet, die E-Rechnungen irreversibel zu archivieren. Alternativ könnte man darüber nachdenken, dass wir als Kanzlei DUO für den Mandanten führen und die auf dem USB-Stick eingereichten Dateien in DUO oder direkt in Belege online hochladen, um sie letztlich in Kanzlei Rewe mit Beleganheftung verarbeiten zu können. Hat jemand aus der Community Erfahrung, ob es ohne den Einsatz von DUO möglich ist. Vielen Dank!
... Mehr anzeigen