Die Frage, unter welcher Mandantennummer Sie den Lohn abrechnen, sollte in der Situation auch im Bereich der Steuerberatung das geringste Problem darstellen. Würden Sie sich den Inhalt hinter dem Link angesehen und nicht nur über die Kritik an der Titelzeile geärgert haben, wäre Ihnen das aufgefallen. Im Zweifel sagt der Kanzleiinhaber, wie er das haben möchte. Wenn die Erbin mangels Approbation außerstande sei, die Praxis weiterzuführen, ein Verkauf an einen Nachfolger nicht gewünscht wäre (denn der würde vielleicht auf die Übernahme des Personals Wert legen), man also den Praxiswert in üblicherweise sechsstelliger Höhe verbrennen wollte oder müßte, wird man dafür keine neue Betriebsnummer von der BA brauchen und wohl auch nicht erhalten. Dann tun Sie eben erst mal so, als wäre das ein gewöhnlicher Milchladen, die Räume würden ausgefegt und das Praxisschild abgeschraubt. Es dauert ja bei den meisten Betrieben eine Weile, bis man die abgewickelt hat.
... Mehr anzeigen