Hallo,
ich habe bei einem Arbeitnehmer eine Unterhalts-Pfändung und eine gewöhnliche Forderung. Der AN ist seit längerem krank und scheidet zum 31.12.2017 aus. Er bekommt noch 20 Tage Urlaubsabgeltung. Diese ist nach § 850 i ZPO zu qualifizieren und ist somit voll pfändbar. Das Programm berücksichtigt allerdings den pfandfreien Betrag. Wie ist das zu erfassen? Hatte jemand schon mal dasselbe Problem?
Leider warte ich seit einer Woche !!! auf die Antwort vom Programmservice. Da Weihnachten vor der Tür steht und die Abrechnung erfolgen muss, wäre ich über jede Idee und Lösung dankbar.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Brömer
Hallo Frau Brömer,
es kommt drauf an, welche Lohnart Sie für die Urlaubsabgeltung verwenden und welche Schlüsselung in der Pfändbarkeit der Lohnart vorgenommen wurde.
Wenn Pfändungen abgerechnet werden, empfehlen wir immer, die individuelle Prüfung der Lohnarten.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Die Lohnart habe ich schon als voll pfändbar geschlüsselt... Meines Wissens nach, kann ich bei den Lohnarten nichts anderes mehr schlüsseln. Ebenfalls ´habe ich die StLA 223 Urlaubsabgeltung genommen und die Pfändbarkeit individuell angepasst.