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Lodas - Lohnsteuerbescheinigung korrigieren wegen nicht ausgezahltem Lohn - Insolvenz

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letzte Antwort am 19.11.2021 08:13:59 von brö
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brö
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich habe für einen Mandanten Lohn abgerechnet und auch Lohnsteuerbescheinigungen erstellt und erst später hat der Mandant mir mitgeteilt, dass er den Lohn für die letzten 3 Monate gar nicht ausgezahlt hat, weil er Insolvenz angemeldet hat. Die Insolvenz wurde mangels Masse abgelehnt. Nun habe ich die Lohnsteuerbescheinigung doch mit den falschen Werten erstellt, oder? Wie kann ich das korrigieren ? Kann mir da bitte jemand helfen?

 

Gruß Tanja

Thomas_Kahl
Meister
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Das geht nur händisch und über Elster Online. 

 

Wichtigste Frage die Sie sich jedoch stellen müssen: der Fehler liegt hier eindeutig beim Mandanten. Die Korrekturen sind somit - meiner Meinung nach - Zusatzleistungen. Ist der Mandant überhaupt Willens und in der Lage die Korrekturen zu bezahlen? Weil - Ablehnung mangels Masse - ich befürchte da arbeiten Sie für lau. Und wie gesagt - händisch. Also aufwendig.

MfG
T.Kahl
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brö
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Vielen Dank erstmal. 

 

Der Mandant hat versichert, dass aus eigener Tasche zu zahlen... über Elster Online habe ich schon versucht... dies ist abgelehnt worden, die Hotline sagt, ich kann keine Lohnsteuerbescheinigung korrigieren die Datev erstellt hat 😞 Haben Sie da andere Erkenntnisse? Ich bin schon am verzweifeln....

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 4 von 5
248 Mal angesehen

Hm. Das wäre mir neu. Aber möglich ist das. Anders geht es aber nicht - die Abrechnung an sich ist ja richtig und auch die SV-Beiträge sind korrekt ermittelt und angemeldet worden.

 

Wobei. Wenn Sie den LODAS-Bestand kopieren würden. Alles andere rausschlüsseln (also vor allem die DÜ der Beitragsnachweise) und dann die 3 Monate die Lohnzahlungen wieder rausnehmen würden, dann müsste es die Lohnsteuerbescheinigungen korrigieren und die würden über Datev übermittelt werden.

 

Das ist aber nur eine Theorie - und ich sehe hier die Gefahr, dass irgendetwas wieder berichtigt wird, was nicht berichtigt werden darf, da Sie nicht daran denken. Und ausserdem haben Sie dann 2 LODAS-Bestände, die Geld kosten.

MfG
T.Kahl
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brö
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Ja, das hatte ich mir auch so gedacht.... aber ich dachte, bevor ich das alles auf den Weg bringe, hat vielleicht noch jemand eine zündende Idee bzw. selbst schon mal so einen Fall gehabt und eine Lösung parat. 

 

Ich hatte auch schon eine WH - Abrechnung gemacht und die Auswertung auf Papier geschlüsselt, aber dann sagt er mir, die Bescheinigung wurde schon übermittelt....

 

Ich überlege einfach eine haftungsbefreiende Anzeige zu machen. Was meinen Sie, wäre das möglich? Ich habe mit solchen Sachen echt noch nie zu tun gehabt. 

 

Auf jeden Fall schon mal danke für die Hilfe.

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letzte Antwort am 19.11.2021 08:13:59 von brö
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