Hallo, eine rechtliche Auskunft kann ich hier nicht geben, aber es ist doch eigentlich logisch, dass ich "Krank während KUG" nur abrechne, wenn der Mitarbeiter an Tagen krank war, an denen auch Kurzarbeit für ihn geplant wurde? Da würde ich mich als Mitarbeiter aber auch auf die Hinterfüße stellen, wenn ich im Krankheitsfall nur LFZ in Höhe KUG bekommen, während ich bei Anwesenheit volle LFZ bekommen hätte. Es muss ja im Vorhinein festgestanden haben, welche Mitarbeiter wann in Kurzarbeit sind. Und wenn nur Mitarbeiterin X für März für Kurzarbeit geplant war, kann ich bei Krankheit von Mitarbeiter Y doch jetzt nicht einfach KUG abrechnen? Viele Grüße
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