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§172 Abs. 1a SGB III krank währen KUG

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letzte Antwort am 01.04.2021 12:46:19 von coester
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sv_z1
Einsteiger
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Guten Tag Zusammen.

wenn ich im Internet § 172 angebe, geht es um Datenaustausch und Datenübermittlung.

 

Ich brauche  aber die gesetzliche Vorlage, wenn der MA während der KUG erkrankt ist, wird ihm KUG und gekürztes Gehalt bezahlt.

 

Könnte bitte jemand diese §172 Abs. 1a SGB III als vollständige Formulierung hier eingeben? Bitte, bitte

 

Schöne Feiertage wünsche ich Ihnen!

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
149 Mal angesehen

Hallo !

 

Das SGB III wurde am 18.01.2021 geändert.

Sie finden den gesuchten Gesetzestext jetzt unter § 98, Abs. 3 im SGB III.

 

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/98.html

 

 

Gruß & schöne Ostern !

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letzte Antwort am 01.04.2021 12:46:19 von coester
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