Hallo Community,
ein MA, welcher ab 11.2020 krankgeschrieben ist , hat einen Rentenbescheid mitgebracht, wo steht dass er ab 01.01.2022 die Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Laut seinem AV endet das Arbeitsverhältnis ohne das Kündigung bedarf, wenn er solche Rente erhält.
Das bedeutet, dass er ab 01.01.2022 bei uns nicht mehr beschäftigt ist. Ich muss ihm noch nachträglich eine Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub 2021 auszahlen, es läuft als Einmalzahlung , Lohnsteuer und SV frei, weil er im 2021 keine Beschäftigung hatte.
Was mich irritiert, mit welcher Datum muss ich den AN abmelden? Austrittsdatum zum 31.03.22 oder zum 31.12.2021? Wenn es zum 31.12.21 ist, muss ich in den Bearbeitungsmonat 01/22 zurück und Austrittsdatum 31.12.2021 erfassen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe- LG
Hallo,
ich würde zurück in 12/2021 gehen und das Austrittsdatum = 31.12.2021 erfassen. Und über
Erfassen Bewegungsdaten ->Nachberechnung Standard für 12/2021 die Urlaubsabgeltung erfassen.
Grüße
Greese
Moin,
prüfen Sie ggf. noch, ob dies eine befristete oder unbefristete Rente wg. Erwerbsminderung ist.
Liegt eine befristete Rente vor, kann hierdurch m.E. (das müssten Sie ggf. rechtlich klären lassen) das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das ist eine arbeitsrechtliche Beurteilung - da halte ich mich raus.