Hallo @StbAdmin es arbeiten sicher viele Kanzleien noch so wie sie es beschreiben. DUO-Vertrag auf die Kanzlei, Belege werden von der Kanzlei digitalisiert, Bestände von Belege online liegen auf der Beraternummer der Kanzlei. (Einsatz von Scannerbox, usw.) Diese Vorgehensweise führt zu einer digitalen Buchführung, auf die der Mandant aber keinen Zugriff hat. Denn es gibt keine dem Mandanten zugeordneten Authentifizierungsmedien. Die Herausgabe von Kanzleizugängen an Mandanten wird seitens der DATEV untersagt. Soll der Mandant nun Rechnungen aus der E-Rechnungsplattform nach DUO übertragen (läuft automatisch, aber rein bildlich gesprochen), benötigt der Mandant zum einen ein auf ihn ausgestelltes Zugangsmedium, und zum anderen das vertragliche Recht, auf den Belege-online-Bestand zugreifen zu dürfen. Daher wird ein DUO-Vertrag für den Mandanten benötigt. Der von Ihnen erwünschte Fall wäre bildlich eine Posteingangsbox in der Kanzlei, in der die gesamte Post aller Mandanten kommt und sie würden den Posteingang dann in die jeweiligen Ordner der Mandanten verteilen. Das wäre datenschutzrechtlich sehr risikobehaftet und auch ansonsten rechtlich fragwürdig. Wenn Ihnen ein DATEV-Mitarbeiter empfohlen hat, die Belege-Online-Bestände auf die Kanzleiberaternummer zu legen, war das sicher keine Empfehlung aus dem Jahr 2025. Denn diese Empfehlung ist inzwischen aus verschiedensten Gründen falsch bzw. veraltet.
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