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SRZ-Freigabe von Lohnzahlungen über "Bank online"

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letzte Antwort am 05.03.2025 14:59:13 von alterSchwede
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Schwabe-LA
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir wollen zum Jahreswechsel auf Unternehmen Online umstellen ... in Sachen Bank nutzen wir aktuell die Software Windata und machen damit die SRZ-Freigabe der Lohnzahlungen ... Windata soll zukünftig dann aber nicht mehr genutzt werden ... ich habe zwar schon einiges recherchiert, aber daraus bin ich leider nicht zu 100% schlau geworden ... deswegen meine Frage: kann ich die SRZ-Freigabe innerhalb von "Bank online" durchführen? Wenn ja: dafür wird ein EBICS-Zugang benötigt, oder?

 

 

Viele Grüße und vielen Dank für eure Unterstützung

 

Jochen

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metalposaunist
Unerreicht
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@Schwabe-LA schrieb:

kann ich die SRZ-Freigabe innerhalb von "Bank online" durchführen?


Ja. 

 


@Schwabe-LA schrieb:

Wenn ja: dafür wird ein EBICS-Zugang benötigt, oder?


EBICS oder HBCI, wobei EBICS 100x zuverlässiger ist und direkt mit der Bank spricht. HBCI wird über finAPI realisiert, die zu Yapily gehören. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Schwabe-LA
Beginner
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Hallo Daniel,

 

herzlichen Dank für deine super-schnelle Antwort !

 

Gibt es zu diesem Thema noch irgendwas wichtiges zu wissen?

 


Viele Grüße und noch einen schönen Tag

 

Jochen

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 4 von 11
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@Schwabe-LA schrieb:

Gibt es zu diesem Thema noch irgendwas wichtiges zu wissen?


Die Zahlungen können nur mit einem Datum an DUO übergeben werden. Wird dieses Datum überschritten, steht die Zahlung automatisch unter ausgeführt in DUO - auch wenn man diese noch gar nicht mit einem von beiden Verfahren an die Bank zur Ausführung geschickt hat. Dann muss man die Zahlung einmal kopieren von von neuem starten.  

 

Je nach Rechte / Anwender von DUO, muss man mit den Rechten aufpassen, damit nicht Unbefugte die genauen Einzelzahlungen des Chefs / der Kollegen einsehen können, wenn sie's nicht dürfen. Das Thema ist komplexer, weil man mit Sammelzahlungen & dem Auflösen der Sammler arbeiten kann bzw. die Bank da auch noch ein Mitspracherecht hat, wie diese Lohnzahlungen als Umsätze behandelt. 

 

Je nach Bank werden keine Sammler unterstützt, sodass man die x vorbereiteten Zahlungen in Bank online dann nicht mit 1 Überweisung ausführen kann. Hier bin ich mit finom böse auf die Nase gefallen. Wenn das online Banking dann nicht mal XMLs einlesen kann, weil man aus Bank online nur XMLs exportieren kann, wird's lustig.

 

Viel Erfolg! 🍀  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Schwabe-LA
Beginner
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Da kann ich mich nur nochmals herzlich bedanken ... du kennst dich echt super aus !

Schwabe-LA
Beginner
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Hallo,

 

so, heute ist es nun soweit 🙂 ... die Lohnzahlungen wurden bereitgestellt (das haben wir in unserer bisherigen Bank-Software "Windata" im Bereich VEU/SRZ gesehen) ... nun haben wir im DUO im Bankmodul geschaut, wo wir diese freigeben können ...

 

 


@metalposaunist  schrieb:

@Schwabe-LA schrieb:

kann ich die SRZ-Freigabe innerhalb von "Bank online" durchführen?


Ja. 

 



 

Wir sind wohl leider irgendwie blind und finden das nicht 😞 ... hat das eventuell mit Berechtigungen zu tun oder wo ist das denn zu finden?

 

Herzlichen Dank schon mal für eure Unterstützung!

 

 

Viele Grüße

 

Jochen

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Schwabe-LA 


hilft Ihnen das Dokument Darstellung der Lohn-Kontoumsätze in DATEV Bank online hier weiter?

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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Albert0199
Einsteiger
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Ich möchte das Thema Freigabe der Lohnzahlungen über DUO noch einmal aufgreifen:

Wir übernehmen ein großes Lohn-Mandat. FiBu etc. betreuen wir schon lange - DUO mit Belegfreigabe etc. aktiv

 

- Ausgangssituation:

 

Mitarbeiter beim Mandanten kümmert sich nur um Personalangelegenheiten. Bisher ist er bevollmächtigt den Begleitzettel zu unterschreiben und zur Bank zu faxen. 

 

Wir wollen nun auf den Begleitzettel verzichten. Dazu möchte ich für den Personalverantwortlichen beim Mandanten einen EBICS-Zugang anlegen und mit seinem SmartLogin verknüpfen. 

 

Er soll jedoch nur die Lohnzahlungen freigeben dürfen - keine anderen Zahlungen, Kontostände etc. sehen.

 

Das kann ich doch entsprechend in der Rechteverwaltung so vergeben, indem ich nur das Recht "Bank - Lohn (Auftrag anzeigen/senden), richtig?

 

 

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Albert0199
Einsteiger
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@metalposaunist 

 

Kannst Du mir hier evtl. eine kurze Info geben?

 

Das wäre klasse! Vielen Dank vorab!

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DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Albert0199,

 

mit den Detailrechten (Lohn (Auftrag anzeigen/senden) und Lohn (Auftrag bearbeiten/Vorlagen)) kann der Mitarbeiter Lohnzahlungen bearbeiten, löschen und kopieren.

Wichtig ist, dass die Lohnzahlungen aus den DATEV-Programmen ins Rechenzentrum (und damit nach DATEV Unternehmen online) zur Verfügung gestellt werden. Zahlungen, welche aus den DATEV-Lohnprogrammen erstellt werden, erhalten in DATEV Unternehmen online das Herkunftskennzeichen "LO".

Wenn Zahlungen nach DATEV Unternehmen online importiert werden, geht das Herkunftszeichen "LO" verloren und der Mitarbeiter würde die Lohnzahlung nicht mehr sehen.

Die weiteren Detailrechte müssen dabei deaktiviert werden:

  • Rechnungswesen (Auftrag anzeigen/senden) und Rechnungswesen (Auftrag bearbeiten/Vorlagen)
  • Eigenorganisation (Auftrag anzeigen/senden) und Eigenorganisation (Auftrag bearbeiten/Vorlagen)
  • Zahlungsverkehr (Auftrag anzeigen/senden) und Zahlungsverkehr (Auftrag bearbeiten/Vorlagen)

Bzgl. der Anzeige der Kontoumsätze gibt es zwei Möglichkeiten:

Deaktivierung über den EBICS Zugang der Bank oder die Deaktivierung über die Rechteverwaltung. 

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
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alterSchwede
Fortgeschrittener
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kleine Ergänzung:

 

seitens der Bank kann der EBICS-Zugang nicht ausschließlich auf Lohnzahlungen beschränkt werden

 

Sollte der EBICS-Zugang daher u.U. zu einem späteren Zeitpunkt mit einer anderen EBICS-Software genutzt werden, würde der Mitarbeiter auch Zugriff auf alle anderen Zahlungen haben.

 

Viele Grüße 

Sven

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letzte Antwort am 05.03.2025 14:59:13 von alterSchwede
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