Selbstbuchender Mandant hatte bisher eine eigene Berater-Nr. und nutzt U-Online.
Nun erhielt die Firmengruppe eine zusätzliche Berater-Nr unter der auch gewisse Buchhaltungen laufen.
Ein midentity welcher auf die bisherige Berater-Nr. freigeschaltet war, soll jetzt auch Rechte von der neuen Berater-Nr. erhalten, da der Mitarbeiter auch dort teilweise tätig ist.
Das zusätzliche Zuordnen der Ordnungsbegriffe betreffend der neuen Berater-Nr. ist jedoch nicht möglich. Vor allem der programmseitige Hinweise "nicht gleiche Mitgliedschaft" irritiert mich. Beide mandantengenutzte Berater-Nr. gehören zu der gleichen Kanzlei, also gleiche Hauptberater-Nr.
Hallo @Amadeus11
die Konstellation müssen wir uns individuell bei Ihnen anschauen. Bitte melden Sie sich bei uns im Service.
Danke und
Moin Moin,
ich habe da auch kopfrauchende Erfahrungen machen müssen, und kann nur zur @Silvija_Döbereiner 's Rat raten.
Ich vermute, dass Sie die Smartcards des Mandanten als externe Mitarbeiter für die neue Mandantenberaternummer freischalten müssen. Was aber nur ein Teil der Lösung sein wird.
Ich habe mich auch durch ein ähnliches Konstrukt kämpfen dürfen und mein Winner war, die Datev das Lösen zu überlassen. War für die Datev auch nicht leicht - aber ich hätte im besten Fall viel Zeit und Geld verbrannt, wenn überhaupt auch die Lösung zu kommen. Wobei 1 Jahr später gab es neue Probleme. Eigentlich "gibt es", weil mit der neuerlichen Datev-Lösung noch keine Rückmeldung gab.
Bildlich gesprochen, verknotet sich ein solches Konstrukt gerne. Und der eigentlich einzige Entknoter kann die Datev sein, die das Regelwerk implementiert hat.
Was wieder auf den Rat @Silvija_Döbereiner hinweist.
Mein Rat lautet entsprechend: Machen Sie ein Ticket bei der Datev auf! Vorteil: Da gibt's es engagierte Mitarbeiter, die das Problem an die richtige Stelle weiterleiten und auch da (in dieser Supportebene) gibt es gute Leute, die sich um eine Lösung bemühen. Ich habe da immer sehr gute (!) Erfahrungen gemacht!
QJ
PS: Ich meckere auch gerne, besser gesagt, zeige Verbesserungspotential gerne auf. Aber all die Datev-Mitarbeiter im Teamservice und in der Bearbeitung der Service-Kontakte, sowie den Spezialistinnen in den tieferen Supportebenen kann ich nur meinen Respekt zollen und ihnen einen tollen Einsatz attestieren.
Ist der passende Ort, das auch (wieder einmal) klar zu sagen!
Hallo Frau Döbereiner,
das ist ein gut gemeinter Vorschlag den Service anzurufen, aber....
obwohl ausdrücklich um Rückruf gebeten wurde, wurde ich mit einer Nr. aus der INfo-Datenbank abgespeist und der Kontakt 62069097 sofort geschlossen. Sorry, diese Infos kann ich selbst lesen. Habe jetzt noch einen neuen gesendet 62114147 und um Rückruf Donnerstag 17.04. gebeten - Fehlanzeige.
Meine Geduld ist nicht unendlich,. Leider geht es manchmal nur weiter wenn man an SQM schreibt, das weiß ich als langjähriger DATEV-Mitarbeiter nur zu gut.
Am 15.04. abends nach 22:00Uhr einen Beitrag absetzen (in dem nicht mal eine Frage steht, sondern nur von einer Irritation gesprochen wird) und sich beschweren, dass nicht innerhalb von 48h am Wunschtag (vermutlich zu einer Wunschzeit) angerufen wurde…
Konnten Sie zu Ihrer Zeit bei DATEV regelmäßig solche Reaktionszeiten gewährleisten?
Ganz ehrlich, Leute mit solchen Forderungen, die in diesem Ton vorgetragen werden, warten bei mir pauschal schon mal länger auf eine Antwort. Oder anders formuliert: diese Leute können sich hinten anstellen, wie alle anderen auch.
Bei freundlichen Anfragen sieht es natürlich anders aus.
Und diese regelmäßigen Verweise von „Ich war mal bei DATEV und weiß wie es läuft“ empfinde ich auch als pfffffft….
Ich habe selten so einen Schrott entgegnet bekommen.
Sie sind hier als MEISTER ausgewiesen, für mich sind Sie LEHRLING.
Woher wollen Sie denn großer Meister wissen wann ich die DATEV angeschrieben habe über Service-Kontakt und um welche Art der Rückantwort ich gebeten habe. Es ist heute leider so dass möglichst mit Verweis auf ein Infodokument verwiesen wird und schnell den Fall schließen und dann gibt es Leute noch wie Sie die das offensichtlich gut finden. Springen Sie mit Ihren Mandanten so um und ernten Sie die eigenen Früchte, anstatt den Mund voll zu nehmen wenn man bei anderen den Großteil der Abläufe und des Zeitverhaltens nicht weiß, bzw. aus einem Statement der Community fehlinterpretiert. Aber trotzdem iden Allwissenden spielen.
Nichts für ungut... Ich finde die Herangehensweise von DATEV nicht immer passend und habe meinen Beitrag auf Ihre letzte Äußerung bezogen - da war der von Ihnen eingeforderte Rückruf Fehlanzeige.
Ich habe den Eindruck, bei Ihnen scheint sonst auch ganz schön viel los zu sein. Erzählen Sie gern mehr.
bei mir ist ansonsten gar nichts besonderes los.
Ich betreue Rechnungswesenprogramme mit KOST, Faktura und Lastschriften usw., überwiegend bei Selbstbuchern , hie und da auch Kanzleien und habe am Rande schon mal Probleme wie das hier geschilderte. Sie können mir glauben, dass wenn ich um einen Rückruf bitte dann ist es nicht null acht fünfzehn.
sorry für meine provokativen Ausführungen vorhin. Geärgert habe ich mich nur über die DATEV selbst und dann werde ich noch ermuntert den Service einzuschalten, was ich längst ohne Erfolg getan hatte.
Schönen Feiertag noch.