Hallo 🙂 Welcher Abschluss ist denn gemeint: a) Pfändung ist durch, die Pfändung ist also beglichen und es sind keine Beträge mehr offen oder b) die Pfändung wurde vom Gläubiger beendet, weil der Schuldner vielleicht selbst alles beglichen hat ____________________________________________________________________________________________________________ Wenn a) dann muss kein Enddatum eingetragen werden, weil ja nichts mehr zu pfänden ist (trage ich z.B. nicht ein) Wenn b) dann zwingend eintragen, damit nicht doch noch etwas im Nachgang gepfändet wird, was bereits beglichen ist Liebe Grüße! 🙂
... Mehr anzeigen