Hallo liebe Community,
leider weiß ich nicht weiter:
Wir haben rückwirkend ab 01/2024 SFN-Zuschläge abändern müssen, da sich hier ein Fehler in den steuerlichen Abzügen eingeschlichen hatte.
Diese Änderung stößt richtigerweise für alle Mitarbeiter eine NB auf 01/2024 an.
Da sich aber nun die Steuerabzüge zugunsten der Mitarbeiter verändert haben, werden auch die Pfändungsabzüge in 01/2024 neu berechnet und dadurch bekommt der ein oder andere Mitarbeiter zu viel gepfändetes Geld zurück.
Meine Frage ist: Kann man diese "Rückzahlung" von zu viel gepfändeten Beträgen auf den Abrechnungen irgendwie "unterdrücken" oder manuell korrigieren, sodass im Idealfall keine Rückrechnung in diesem Bereich angestoßen wird (rechtliche Gegebenheiten mal außer Acht gelassen)?
Das Gegenbuchen im Netto mit der LA 9992 bringt mich hier leider irgendwie nicht weiter, da der überzahlte Betrag trotzdem mit in die Abrechnung 02/24 einfließt.
Danke schon einmal für die Hilfe! 🙂
Noch nie machen müssen....kann man die Rückzahlung vielleicht im Januar mit einer Sondertilgung ausgleichen?
Obwohl das doch eigentlich dasselbe sein müsste, wie mit einer Nachberechnung für Januar mit LA 9992.
Versuche mal den gepfändeten Betrag im Januar! als fixen Abzugsbetrag in der Pfändung anzugeben. Dann gleich in den Februar wechseln und den fixen Abzugsbetrag wieder rausnehmen. Dann eine Probeabrechnung starten. Vielleicht klappt das so.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das rechtlich OK ist.
Da ist jetzt natürlich blöd, dass man in der Probeabrechnung nicht alle Auswertungen bekommen kann - aber sollte das in der Zahlung nicht mit der Pfändung für Februar verrechnet werden, so dass es unterm Strich wieder aufgeht?