Hallo,
die Lohnart 521 " 13.MEK" ist als voll pfändbar geschlüsselt.
Laut Aussage eines Mandaten ist ein Betrag von 500,00 € jedoch unpfändbar.
Wie handhabt Lodas dies
Hallo,
mir war letztes Mal etwas Ähnliches aufgefallen bei unserem "Weihnachtsgeld", dieses ist auch als voll pfändbar geschlüsselt, wird aber, wie in der neuen gesetzlichen Regelung, trotzdem nur bis zur Grenze in die Pfändung eingerechnet. Anscheinend ist diese gesetzliche Regelung im Hintergrund mit eingebaut - vielleicht auch bei Ihrer Lohnart?
Haben Sie schonmal eine Probeabrechnung gemacht und das Berechnungsschema Pfändung geprüft? Vielleicht wird im Hintergrund ja doch richtig gepfändet 🙂
Viele Grüße!
Moin,
dies sollten Sie rechtlich klären (lassen), da es m.E. bei der Pfändung einen Unterschied gibt bzw. geben kann zwischen einem "Weihnachtsgeld" und einem "13. Gehalt".
Für die Abrechnung steuern Sie über die Stammlohnart, ob der Freibetrag bei der Pfändung berücksichtigt wird. Bei StLA 240ff (Weihnachtsgeld) mit Freibetrag, bei der Stammlohnart 203 (normaler Einmalbezug) wird der Freibetrag nicht angewandt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
das sollte die geltende gesetzliche Regelung sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850b.html
Das mit den 500,-- stand in der alten Fassung:
https://www.buzer.de/gesetz/7030/al162720-0.htm
Gruß, vw
Hallo Community,
bei der Stammlohnart 521 13. Monatseinkommen handelt es sich um eine Lohnart für das Bauhauptgewerbe.
Handelt es sich bei dem Mandanten um eine Baulohn-Abrechnung?
Wenn nicht, empfehlen wir diese Lohnart nicht zu verwenden.
Bitte nutzen Sie die Stammlohnarten 240ff oder 203, wie bereits @Uwe_Lutz angemerkt hat.
Hallo,
ja, es handelt sich um eine Baulohnabrechnung.
In der Probe ist ersichtlich, dass das 13. Monatseinkommen voll gepfändet wird.