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13. Monatsgehalt - Pfändung

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letzte Antwort am 08.12.2022 14:43:26 von Neckel2022
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Neckel2022
Beginner
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Hallo,

 

die Lohnart 521 " 13.MEK" ist als voll pfändbar geschlüsselt. 

Laut Aussage eines Mandaten ist ein Betrag von 500,00 € jedoch unpfändbar.

 

Wie handhabt Lodas dies

 

 

pumpkin89
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
1042 Mal angesehen

Hallo,

 

mir war letztes Mal etwas Ähnliches aufgefallen bei unserem "Weihnachtsgeld", dieses ist auch als voll pfändbar geschlüsselt, wird aber, wie in der neuen gesetzlichen Regelung, trotzdem nur bis zur Grenze in die Pfändung eingerechnet. Anscheinend ist diese gesetzliche Regelung im Hintergrund mit eingebaut - vielleicht auch bei Ihrer Lohnart?

 

Haben Sie schonmal eine Probeabrechnung gemacht und das Berechnungsschema Pfändung geprüft? Vielleicht wird im Hintergrund ja doch richtig gepfändet 🙂 

 

Viele Grüße!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 6
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Moin,

 

dies sollten Sie rechtlich klären (lassen), da es m.E. bei der Pfändung einen Unterschied gibt bzw. geben kann zwischen einem "Weihnachtsgeld" und einem "13. Gehalt".

 

Für die Abrechnung steuern Sie über die Stammlohnart, ob der Freibetrag bei der Pfändung berücksichtigt wird. Bei StLA 240ff (Weihnachtsgeld) mit Freibetrag, bei der Stammlohnart 203 (normaler Einmalbezug) wird der Freibetrag nicht angewandt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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vw
Erfahrener
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Nachricht 4 von 6
1006 Mal angesehen

Hallo,

das sollte die geltende gesetzliche Regelung sein:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850b.html

 

Das mit den 500,-- stand in der alten Fassung:

https://www.buzer.de/gesetz/7030/al162720-0.htm

 

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
944 Mal angesehen

Hallo Community,


bei der Stammlohnart 521 13. Monatseinkommen handelt es sich um eine Lohnart für das Bauhauptgewerbe.
Handelt es sich bei dem Mandanten um eine Baulohn-Abrechnung?
Wenn nicht, empfehlen wir diese Lohnart nicht zu verwenden.
Bitte nutzen Sie die Stammlohnarten 240ff oder 203, wie bereits @Uwe_Lutz  angemerkt hat.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Neckel2022
Beginner
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Nachricht 6 von 6
934 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, es handelt sich um eine Baulohnabrechnung.

In der Probe ist ersichtlich, dass das 13. Monatseinkommen voll gepfändet wird. 

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letzte Antwort am 08.12.2022 14:43:26 von Neckel2022
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