Hallo in die Runde,
ganz banale Frage: trage ich bei Abschluss einer Pfändung das Datum der letzten Abrechnung ein? Mir wurde intern bisher gesagt, dass ich das nicht machen soll. Eine "echte, logische" Begründung gab es dafür nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe und einen sonnigen Tag.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo 🙂
Welcher Abschluss ist denn gemeint:
a) Pfändung ist durch, die Pfändung ist also beglichen und es sind keine Beträge mehr offen
oder
b) die Pfändung wurde vom Gläubiger beendet, weil der Schuldner vielleicht selbst alles beglichen hat
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Wenn a) dann muss kein Enddatum eingetragen werden, weil ja nichts mehr zu pfänden ist (trage ich z.B. nicht ein)
Wenn b) dann zwingend eintragen, damit nicht doch noch etwas im Nachgang gepfändet wird, was bereits beglichen ist
Liebe Grüße! 🙂