Guten Morgen zusammen, ich habe einen Arbeitnehmer, der seit 14.10.2022 im Krankengeldbezug ist. Dieser lässt sich natürlich immer wieder Folgebescheinigungen ausstellen. Unser Mandant fragt nun, ob es möglich ist, für diese Folgebescheinigungen eAU-Abfragen zu starten. Wenn ich allerdings neben der Fehlzeit Krankengeld eine AU erfassen möchte, kommt die Meldung, dass dies nicht möglich sei. Wenn ich auf die Fehlzeit Krankengeld eine eAU-Abfrage starte, bekomme ich die Rückmeldung, dass das Enddatum am 28.10.2022 sei. Ab 29.10.2022 gab's dann wohl eine Folgebescheinigung. Wie können wir, bzw. können wir überhaupt Abfragen für die Folgebescheinigungen während dem Krankengeld durchführen? Wenn nicht, wie sollen wir uns sonst eine Bestätigung einholen, dass der AN wirklich beim Arzt war und weiterhin Krankengeld erhält? Danke für Ihre Antwort. Viele Grüße Badger
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