Moin, eine spezifische Antwort mit eindeutigen Aussagen werden Sie vermutlich noch nicht erhalten können. Was dies ggf. auch für rechtliche Konsequenzen haben kann, wird sich erst mit der Zeit zeigen. Solange Sie die AU-Bescheinigungen noch als Nachweis von den Mitarbeitern auf Papier erhalten, müssen Sie vermutlich keine Abfragen erstellen. Es wird -davon gehe ich erst einmal aus- nach und nach mehr Fälle geben, in denen Sie von den Mitarbeitern aber keinen Nachweis über die Dauer der Erkrankung mehr erhalten (und der Arbeitnehmer ist ja auch nicht mehr verpflichtet, dieses nachzuweisen). Und in den Fällen können Sie die Dauer der Erkrankung nur durch die Abfrage bei der Krankenkasse verifizieren. Daher schrieb ich in dem von mir verlinkten Beitrag: Ich würde mit der Abfrage genau so umgehen, wie mit der Vorlage der AU-Bescheinigungen. Immer dann, wenn bisher der "gelbe Zettel" vorgelegt werden musste, muss künftig die eAU-Abfrage erfolgen (mindestens, wenn kein Nachweis vorliegt). Aber was es heißt (auch in Bezug auf Nachweispflichten in einem Rechtsstreit) wird Ihnen erst jemand sagen können, wenn es auch entsprechende Folgen schon tatsächlich gegeben hat und entsprechende Urteile ergangen sind. Viele Grüße Uwe Lutz
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