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Daten-Analyse-System bei Lodas

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letzte Antwort am 03.04.2023 13:02:26 von badger1994
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badger1994
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Guten Morgen zusammen,

 

ich weiß, dass das Thema vor langer Zeit schon mal hier diskutiert wurde, aber mir ist es ein großes Anliegen nochmal anzuregen, dass man doch bitte auch Vorvorjahre bei Lodas über das Daten-Analyse-System noch abrufen kann.

 

Wir erstellen derzeit den Abschluss eines Unternehmens zum 30.06.2022 und müssen hier Daten für das zweite Halbjahr 2021 analysieren. Gestern musste ich dann schockiert feststellen, dass dies nicht mehr möglich ist. 

 

Daher nochmal die dringende Bitte an euch, liebe DATEV: Bitte schaut dabei und setzt das mal um, dass das geht. Es ist unwahrscheinlich mühselig an diese Daten jetzt heran zu kommen. Selbst über Lodas geht das nicht mehr, sofern man entsprechende Auswertungen damals beim Lohnlauf nicht mit abgerufen hat. Hier muss man dann eine Lohn-Archiv-DVD für anfordern. Das kann es in der aktuellen digitalen Welt nicht mehr sein! Denn die Daten liegen ja noch im RZ. 

 

Bitte mal GANZ DRINGEND auf die Agenda schreiben! Das Thema wurde schon 2013 diskutiert, bis heute ist nichts passiert. Ich glaube auch nicht, dass das in der Umsetzung so ein großes Thema wäre. 

 

Dankeschön und viele Grüße.

badger1994
Einsteiger
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Ich habe damit gerechnet, dass man sich hierzu nicht äußern wird. Scheint wirklich niemanden zu interessieren diese Problematik.

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PayrollDude
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Einen wunderschönen guten Tag 🙂

 

Also ich habe den Thread abonniert 😉

 

Beste Grüße

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badger1994
Einsteiger
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Sehr aufmunternd. 😉

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @badger1994,


im Programm LODAS sind Nachberechnungen und Auswertungsabrufe nur für das jeweils aktuelle

Kalenderjahr und das Vorjahr möglich.

 

Aus diesem Grund können im Programm Daten-Analyse-System Personalwirtschaft ebenfalls

Auswertungen mit der Datenquelle RZ-Lohn nur für das aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr erstellt werden.

 

In den gemeinsamen Grundsätzen für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen der SV-Spitzenverbände (nach § 22 DEÜV) wird eine Rückrechnungstiefe bis zum April des Vorjahres gefordert.

 

Diese Vorgabe wird von DATEV erfüllt bzw. eine Nachberechnung ist sogar ab Januar des Vorjahres möglich.

 

Eine Erweiterung der Rückrechnungstiefe ist derzeit nicht vorgesehen.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
badger1994
Einsteiger
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Ich frage mich nur, was der Abruf von Auswertungen damit zutun hat, was der SV-Spitzenverband fordert. Es geht hier um uns die Praktiker. In Lohn und Gehalt ist das doch auch nicht so ein Drama... Aber alles gut... 😉

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letzte Antwort am 03.04.2023 13:02:26 von badger1994
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