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Lodas: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne U1

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letzte Antwort am 17.01.2023 12:17:39 von Uwe_Lutz
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badger1994
Einsteiger
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Guten Morgen zusammen,

 

seien Sie mir nicht böse, wenn diese Frage völlig daneben sein sollte.

 

Aber bei uns ist aktuell unklar, ob bei einem Großmandat mit 200 Mitarbeitern (ohne U1 Verfahren) die Abfrage der Krankheitstage überhaupt durchgeführt werden muss?

 

Aktuell werden in den Fehlzeiten lediglich bei den Mitarbeitern die Fehlzeit "Krankengeld" erfasst und dann halt das Startdatum der AU. Die Krankstunden spielen wir ein, aber ohne den konkreten Zeitraum zu erfassen. Das machen wir nur, wenn ein Mitarbeiter ins Krankengeld kommt. Das wurde bisher manuell ermittelt vom Zeitraum her und dann entsprechend erfasst. 

 

Können wir dieses System so einfach weiterführen oder müssen wir nun ab Januar für alle Mitarbeiter in den Fehlzeiten die konkreten Krankheitszeiträume mit der Fehlzeit "Entgeltfortzahlung mit/ohne AU-Bescheinigung" erfassen und dann entsprechend bestätigen lassen von den Krankenkassen?

 

Was würde passieren, wenn wir das nicht machen? Wäre das überhaupt ein Problem? Oder könnte dann ggf. kein Krankengeld mehr bezahlt werden, wenn die Zeiträume ab diesem Monat nicht von den Abrechnungsstellen abgerufen werden?

 

Das sind Fragen, die mir irgendwie nicht so richtig beantwortet wurden in den ganzen Fachbeiträgen.

 

Daher vorab vielen Dank für Ihre Antworten. 

 

Mfg

Uwe_Lutz
Überflieger
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badger1994
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
476 Mal angesehen

Leider ist mir aus diesem Link keine eindeutige Antwort auf meine Frage ersichtlich.

 

Wäre nett, wenn jemand nochmal spezifisch auf meinen Beitrag eingehen könnte, danke.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
437 Mal angesehen

Moin,

 

eine spezifische Antwort mit eindeutigen Aussagen werden Sie vermutlich noch nicht erhalten können. Was dies ggf. auch für rechtliche Konsequenzen haben kann, wird sich erst mit der Zeit zeigen.

 

Solange Sie die AU-Bescheinigungen noch als Nachweis von den Mitarbeitern auf Papier erhalten, müssen Sie vermutlich keine Abfragen erstellen.

 

Es wird -davon gehe ich erst einmal aus- nach und nach mehr Fälle geben, in denen Sie von den Mitarbeitern aber keinen Nachweis über die Dauer der Erkrankung mehr erhalten (und der Arbeitnehmer ist ja auch nicht mehr verpflichtet, dieses nachzuweisen). Und in den Fällen können Sie die Dauer der Erkrankung nur durch die Abfrage bei der Krankenkasse verifizieren.

 

Daher schrieb ich in dem von mir verlinkten Beitrag: Ich würde mit der Abfrage genau so umgehen, wie mit der Vorlage der AU-Bescheinigungen. Immer dann, wenn bisher der "gelbe Zettel" vorgelegt werden musste, muss künftig die eAU-Abfrage erfolgen (mindestens, wenn kein Nachweis vorliegt).

 

Aber was es heißt (auch in Bezug auf Nachweispflichten in einem Rechtsstreit) wird Ihnen erst jemand sagen können, wenn es auch entsprechende Folgen schon tatsächlich gegeben hat und entsprechende Urteile ergangen sind.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 17.01.2023 12:17:39 von Uwe_Lutz
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