Hallo Herr Steffen, richtig, die Steuer- und SV-Behandlung der Stammlohnart 208 - Abfindung kann nicht verändert werden. Nur wenn die Lohnart mit den in LODAS vorbelegten Einstellungen abgerechnet wird, kann der Ausweis der Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung richtig durchgeführt werden. Wenn die Abfindung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen abzurechnen ist und als Einmalzahlung behandelt werden soll, können Sie die Stammlohnart 203 mit der Steuer- und SV-Behandlung 25 - Bezüge n. Doppelbest.abk., einmal. Entgelt verwenden. Bitte stimmen Sie sich mit dem Finanzamt ab, welches Vorgehen in Ihrem Fall richtig ist.
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