Guten Tag,
wir hatten 5 Betriebsstätten 2020 in Kurzarbeit. Bisher wurden zwei geprüft und bei einer muss das KUG einer MA storniert werden.
Ich habe 3 Wochen Frist die korrekten Anträge einzureichen, das Manual der KUG Korrekturen mit Mandantenkopie ist mir bekannt. Mir stellt sich die Frage, ob ich für spätere Korrekturen den Mandanten erneut kopieren muss oder es mit der einen Kopie getan ist und ich solange geprüft wird damit arbeiten kann.
Es wird in dem Manual erwähnt, dass die Abrechnungskorrektur für die MA noch in Klärung sei. Wie korrigiert man denn nun die Nachzahlung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ein erneutes Kopieren des Mandanten ist nicht notwendig. Sie können die erforderlichen Korrekturen in dem bereits kopierten Mandanten vornehmen.
Die manuelle Korrektur der Lohnabrechnungen befindet sich gerade im Praxistest. Die Anleitung hierfür wird nach erfolgreichem Abschluss der Tests zur Verfügung gestellt. Wir halten Sie hierzu im Thread Kug-Korrekturen in 2022 für 2020 durchführen / LODAS & Lohn und Gehalt auf dem Laufenden.