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Elektronische Lohnsteuerkarte (LODAS) Fehlermeldung

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letzte Antwort am 16.11.2021 07:40:58 von DominikE
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DominikE
Beginner
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Nachricht 1 von 4
1019 Mal angesehen

Hallo,

 

in unserem Unternehmen gibt es ehemalige Mitarbeiter, die vor einiger Zeit in Rente gegangen sind. Diese erhalten jährlich ein Weihnachtsgeld i.H.v. € 210,00.

Seit einigen Jahren gab es dabei auch keine Probleme.

Wenn ich diese "Mitarbeiter" nun anmelden möchte (Zeitraum: 01.11.2021 - 30.11.2021) erhalte ich folgende Fehlermeldung für fast alle dieser Personen:

"Meldezeitraum: 01.11.2021 - (offen)

Elektronische Lohnsteuerkarte: Die Anmeldung wurde nicht verarbeitet, da der Arbeitnehmer nicht meldepflichtig ist. Eine Anmeldung ist für diesen Mitarbeiter nicht notwendig."

 

Wenn ich diese nicht anmelden kann/muss, wie kann ich diesen dann ordnungsgemäß die € 210,00 Weihnachtsgeld auszahlen?

 

Ich hoffe mir kann jemand helfen, da ich zeitnah eine Lösung brauche.

Vielen Dank im Voraus.

kb79
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
972 Mal angesehen

Hallo,

 

ich bekomme die gleiche Fehlermeldung. 

 

Ich möchte einen Arbeitnehmer zum 01.10.2021 anmelden. Der Arbeitnehmer ist aber schon im September eingetreten.

 

Die Personalstammdaten habe ich zuvor von Minijob auf Werkstudent geändert. 

 

Kann jemand helfen?

 

Viele Grüße

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
899 Mal angesehen

Hallo Community,
bitte entschuldigt die späte Reaktion.


Wenn die Personalnummer meldepflichtig ist, prüfen Sie bitte die hinterlegten Stammdaten. Hat sich hier etwas geändert? Oder sind noch Werte von der geringfügigen Beschäftigung hinterlegt?


Prüfen Sie vor allem die folgenden Felder:

  • Personaldaten | Schnellerfassung, Registerkarte Beschäftigung die Felder Arbeitnehmertyp und Personengruppe
  • Personaldaten | Schnellerfassung, Registerkarte Steuer in der Gruppe Angaben zur Besteuerung geringfügig entlohnt beschäftigter Arbeitnehmer
  • Personaldaten | Schnellerfassung, Registerkarte Sozialversicherung in der Gruppe Angaben zu geringfügiger Beschäftigung


Wenn die ELStAM-Anmeldung vor der Abrechnung durchgeführt werden soll, ist es außerdem wichtig, dass die Stammdatenänderungen von der geringfügigen auf eine Beschäftigung mit Steuerklasse zuerst an das Rechenzentrum übermittelt werden. Anschließend kann die Anmeldung zum ELStAM-Verfahren durchgeführt werden.


Sollte dies nicht weiterhelfen, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DominikE
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
860 Mal angesehen

Hallo,

 

kein Problem. Vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Ich habe nochmal in den von Ihnen genannten Reitern nachgesehen und eine Änderung festgestellt.

Nachdem ich den Arbeitnehmertyp wieder umgestellt hatte, konnten die Personen ohne Fehler angemeldet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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letzte Antwort am 16.11.2021 07:40:58 von DominikE
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