Hallo zusammen, folgender Sachverhalt liegt bei uns vor: Unser Chef bezahlt seit Jahren an ehemalige Mitarbeiter, welche in Rente gegangen sind, Weihnachtsgeld in Höhe von 210,00 €. Dabei handelt es sich sowohl um Rentenbeginn im vergangenen Jahr, als auch vor vielen Jahren zuvor. Bisher wurden die Personen immer für einen Monat angemeldet und abgerechnet. Eine sonstige Entlohnung erfolgt nicht, da keine Arbeitsleistung erbracht wird. Mit der Einführung des Reiters "Rentner" unter Personaldaten|Sozialversicherung|Allgemeine SV-Daten wurde nach Eingabe der Daten der Fehlerhinweis ausgegeben, dass bei nicht vorliegen des Verzichts auf RV-Freiheit nur die Personengruppe 119 zulässig ist. Wähle ich diese aus, erfolgt der nächste Hinweis, dass der Beitragsgruppenschlüssel nicht richtig erfasst ist. Ändere ich diesen entsprechend auf 3 3 2 1 wird auf der Abrechnung die PV abgezogen. Gibt es hierbei eine Möglichkeit, dass das Weihnachtsgeld ohne Abzüge abgerechnet werden kann? Oder ist eine entsprechende Abführung der PV Beiträge an die jeweilige Krankenkasse zwingend erforderlich? Vielen Dank im Voraus.
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