Hallo, wenn es genau die Höhe der U2 ist, dann würde ich vermuten, dass die U2 nicht erstattet wurde. Das ließe sich aus dem Bescheid ersehen. Ich hatte bisher immer Bescheide, die aufgeschlüsselt waren, so dass ich erkennen konnte, wo eventuelle Abweichungen herkommen. Wenn Sie - bei U2 Beträgen könnte ich mir das gut vorstellen - wegen der geringfügigen Höhe keinen weiteren Aufwand betreiben möchten, könnten Sie die Beträge in der Buchhaltung ausbuchen. Das sollten Sie natürlich einerseits mit dem Mandanten und andererseits mit dem Kollegen aus der Buchhaltung oder Ihrem Vorgesetzten abstimmen. Viele Grüße T. Reich
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