Ich habe auch eine Frage bezüglich der Betriebliche Altersvorsorge und zwar: Wir haben eine Mitarbeiterin mit 1500,- Festgehalt, die zwei BAV Verträge hat. Bei Vertrag Nr.1 ist der Umwandlungsbetrag 232,-€, Vertrag Nr. 2 läuft erst seit Juni 2021 und ist komplett Arbeitgeber finanziert 232,-€ wurde bei Vertragsdaten als Arbeitgeber Anteil angelegt. Nach einer Probeabrechnung im Oktober habe ich festgestellt, dass der Arbeitgeberanteil Sozialversicherungspflichtig ist und wird zu KV und RV Brutto gerechnet. Meine Frage ist: Warum ist der Arbeitgeber Anteil auf einmal SV-Pflichtig ist? Ist das so richtig? Wenn ja, wie ist die Berechnungsgrundlage? Vorher war alles Steuer und Sozialversicherungsfrei. Ich bitte um Unterstützung. Danke im Voraus.
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