Hintergrund: Bisher eine AB-GbR, der nur ein Betriebsgrundstück gehört, das an die (produzierende) AB-GmbH (2 Gesellschafter AB, die ebenfalls Gesellschafter der AB-GbR sind) vermietet wird. Nun bei der AB-GmbH Aufnahme eines weiteren Gesellschafters N durch Einbringung dessen N-ProduktionsGmbH & Co. KG. Das Anlagevermögen des N wurde bisher schon in einer separaten N-VerpachtungsGmbH & Co. KG geführt und an die N-ProduktionsGmbH & Co. KG vermietet. Daher wollen die bisherigen Gesellschafter der AB-GmbH das bisher vorhandene Anlagevermögen auch aus dieser AB-GmbH raus haben und unentgeltlich in deren AB-GbR einbringen. Da dies kein Fall des Umwandlungssteuergesetzes ist, geht das nicht ohne Aufdeckung der Stillen Reserven in der AB-GmbH.... und dürfte meines Erachtens auch kein Fall von Umsatzsteuer sein? Es geht also nicht um den Geldfluss, sondern wo / wie ich den Gewinn von 50.000 aus der Auflösung der st.Res. buchen soll, da es ja kein Verkauf ist und ich daher nicht auf ein entsprechendes Erlöskonto buchen kann... oder muss ich das zwangsweise ("fikiver Verkauf"), weil es nichts anderes gibt?? Gibt ja leider auch kein Konto für Entnahmen von WG für Zwecke außerhalb des Unternehmens... wäre sonst evtl. auch eine Option.... Danke für Ihr Mitdenken! U.Merkler
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