Hallo Herr Kollege Lemler, bei der USt-SVZ haben wir die "Null-Meldungen" elektronisch gemacht - meine Unkenntnis zum Programmablauf hatte ich ja bereits in einem anderen Post "in die Breite getreten". Dort ist aber keine eidesstattliche Versicherung erforderlich, sondern "nur" die normale Glaubhaftmachung - dazu reicht unsere Vollmacht und die Kenntnisse aus der laufenden FiBu sowie der Blick auf die bei uns auflaufenden Bankdaten der Mandaten (die Dank RZ-Bankinfo vortag-aktuell sind) um die nötigen Info´s für Antrag und Glaubhaftmachung zu haben. Natürlich vertraue ich meinen Mandanten - aber ich erlebe täglich, dass ganz viele aus Angst und Unsicherheit und vor lauter "Corona-Überkommunikation" völlig überzeugt sind, dass "alles den Bach runtergeht" und deshalb meinen Soforthilfe zu brauchen - auch wenn auf dem Konto 200 TEUR rumliegen, die vermutlich locker 3 Monate den Betrieb bei Null-Umsatz laufen lassen. Es ist nicht Betrugsabsicht - schlicht Angst und Unsicherheit sind das Problem! - und da hilft, wenn die Mandanten selbst nachdenken müssen, welche Bedeutung die Erklärungen haben - Eigenverantwortung hilft den Blick zu schärfen.
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