Aber bei Ist-Versteuerung und Fälligstellung der Umsatzsteuer ist doch immer der Ursprungsteuersatz maßgebend, das unabhängig vom Zahldatum. D.h. Rechnung mit Belegdatum im Juni und 19% USt, Bezahlung mit Zahldatum im Juli: Die USt-Fälligstellung erfolgt im Juli mit 19% USt.
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